Donnerstag, 23. Januar 2014

FC Schalke 04: Welche Bedeutung haben die Zahlen, die der Verein veröffentlicht?

Das Zahlenmaterial wurde im Mai 2011 für das Bilanzjahr 2010 des FC Schalke 04 geschätzt.

===========================================================================
Zahlen 2010:
Umsatzerlöse*: 169,468 Mio € (Einnahmesteigerung von 51,7 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr)
davon aus
Medienverwertungsrechten (34%): 57,62 Mio €
Werbung/Sponsoring (28%): 47,45 Mio €
Ticketing (19%): 32,2 Mio €
Rest (19%): 32,2 Mio €
Umsatzerlöse incl. "sonst. betr. Erträge": 174,5 Mio €Gewinn: +1,2 Mio € (Vereinsvermögen steigt von 30,4 Mio. Euro auf 31,6 Mio. Euro )Finanzverbindlichkeiten: 216 Mio € (-16 Mio € im Vergleich zum Vorjahr)
Vereinsverbindlichkeiten: 155 Mio € (+19,2 Mio € im Vergleich zum Vorjahr)Personalkosten: 78,068 Mio € (+14,746 Mio € im Vergleich zum Vorjahr)Spielerwerte: 55,698 Mio € (+24,264 Mio € im Vergleich zum Vorjahr)Tilgung Arena: 8,8 Mio € (bis 2018 getilgt. Rest ca. 61 Mio € [=Gesamtverbindlichkeiten-Finanzverbindlichkeiten])Quelle: http://www.schalke04.de/aktuell/news/ei ... ahlen.html


============================================================================

F: Die Zahlen sind doch exhorbitant höher als erwartet, oder?
A: Absolut richtig aber nicht nur der Aufwand ist "exorbitant" gestiegen, sondern eben auch die Erträge.
Der positive Effekt wird ja auch sehr deutlich , wenn man die Ergebnisse gegenüberstellt:
Veränderung Personalkosten: +14,7 Mio.
Veränderung Unternehmensgewinn: +18 Mio.
(2009= -16,5Mio./2010= +1,5 Mio.)
Entscheidend ist letztendlich wie
1. erfolgsabhängig die Personalkostenstruktur konstruiert ist und
2. die Personalkosten und der Unternehmensgewinn sich "automatisch Saisonübergreifend anpassen.(z.B. auslaufende Verträge zum Saisonende)
F: Welche Aufwandspositionen sind um ~17 Mio € gestiegen? (= Umsatzsteigerung 51,7 – Personalkostensteigerung 14,7 – Ergebnisverbesserung zum Vorjahr 18)
A: Aus der Differenz zwischen Spielerzu-/verkäufen oder auch Transferausgeben – Transfereinnahmen - Diff.aus Buchwerten/erzieltem Transfererlös.
Abschreibungen + Aufwand aus Transfergeschäften(Transfereinnahmen - Transferausgaben) = -17.750.000 €Ist gleichzeitig auch ein Teil der Zunahme der Spielerwerte
Saison 2010/2011 Kaderzuwachs 19 Spieler; Kaderabgänge 19 Quelle:Kicker
Zugang
Karimi, Ali-Annan, Anthony-Charisteas, Angelos-Danilo Avelar-Plestan, Nicolas-Jurado, José Manuel-Huntelaar, Klaas Jan-Deac, Ciprian-Sarpei, Hans-Escudero, Sergio-Raul-Papadopoulos, Kyriakos-Uchida, Atsuto-Unnerstall, Lars-Jendrisek, Erik-Grossmüller, Carlos-Pourie, Marvin-Hoogland, Tim-Metzelder, Christoph
Bezahlte Ablösesummen: 39 Mio.
Gehälter Zugänge: ca. 26,55 Mio.
Abgang
Ibraimi, Besart Rakitic, Ivan Stevanovic, Predrag Jendrisek, Erik Jones, Jermaine Rafinha Grossmüller, Carlos Reginiussen, Tore Westermann, Heiko Zambrano, CarlosYalin, Emin Bordon, Marcelo José Sanchez, Vicente Moravek, JanZé Roberto Asamoah, Gerald Amsif, Mohamed Mineiro Kuranyi, Kevin
Erhaltene Ablösesummen: 20,5 Mio.
Gehälter der Abgänge: ca. 27,1 Mio.
F: Hatte Magath also doch Recht, wenn er von einer Reduzierung der Spielergehälter sprach (Alt: 27,1 Mio €, Neu: 26,55 Mio €)?
A: Spielergehälter sind ein Teil der Personalkosten, diese könnten zum Beispiel gesunken sein wenn es eine Veränderung zu mehr Leistungsbezogenen Verträgen gibt.
Beispiel: Vertrag Spieler A (alt)
Jahresgehalt=1 Mio.
Einsatz-/Punkteprämien 0,5 Mio.
Gesamtanteil an den Personalkosten= 1,5 Mio.
Gesamtanteil an den Spielergehältern= 1 Mio.Beispiel: Vertrag Spieler A (neu)
Jahresgehalt=0,5 Mio.
Einsatz-/Punkteprämien 1,5 Mio.
Gesamtanteil an den Personalkosten= 2,0 Mio.
Gesamtanteil an den Spielergehältern= 0,5 Mio.Das führt dann zum Beispiel zu einer Reduzierung des Spielergehaltes um 50% aber eben zu einer Erhöhung der Personalkosten um 30%.
Im Sinne einer Leistungsgerechten Entlohnung machen solche Konstellationen aber durchaus Sinn, weil diese Steigerungen eben nur für den Fall des sportlichen und damit auch wirtschaflichen Erfolges des Vereins entstehen!
F: Warum sind die Personalkosten (+14,75 Mio €) dann so in die Höhe geschossen, wenn sich die Spielergehälter nicht erhöht haben?
A: Erläuterung zu den gestiegenen Personalkosten(+14,746 Mio.)
Hierin enthalten sind:
1. sämtliche Gehälter aller Mitarbeiter des Konzern enthalten (Spieler+Verwaltung+Trainerstab+...etc.).==> fix, vertragsbezogen also Saisonübergreifend !
2. Leistungsprämien aller Spieler.==> variabel weil Erfolgsabhängig und vertragsbezogen, also Saisonübergreifend!
3. Handgelder+Vermittlerprovisionen für ablösefreie Spieler die geholt wurden.==> fix/variabel, Verhandlungsergebnis i.d.R. wirkt sich nur in einer Saison aus, weil "Einmalzahlung"!
In der Summe sind diese Kosten also von 63 Mio. auf 78 Mio. angewachsen.a) ca. 2-3 Mio.
da die Wintertransfers vor allem aus ablösefreien Spielern bestand mussten die normalerweise aktivierungsfähigen Transfernebenkosten (Handgeld+Beraterprovisionen) als Personalkostenerfasst werden. Diese Kosten sind aber nur einmal Effekte die in der nächsten Bilanz nicht mehr auftauchen.
b) ca. 4-5 Mio.
Erhöhte Prämienzahlungen (Rückrunde der Saison 2009/2010+DFB-Pokal+CL)
c) ca. 5 Mio.
Stab "Magath".
d) 1-2 Mio.
Gehaltssumme des Spielerkaders.Fazit:
Leistungsbezogene Verträge können natürlich zu erhöhten Personalkosten führen aber nur im Erfolgsfall!
Dafür verpflichtet sich der Spieler ja auch zu mehr eigenem Erfolgsrisiko und damit zu mehr Einkommensrisiko.
F: Thema „Einmalzahlung/-effekte. Wann fallen diese an und werden zu den Personalkostengerechnet?
A: Die Einmaeffekte entstehen zwangsläufig, weil die Transferstatuten der DFL und die Steuergesetzgebung bei uns das gar nicht anders zulassen!
Handgelder+Vermittlerprovisionen, als sogenannte Anschaffungsnebenkosten, werden normalerweise gar nicht als Personalaufwand erfasst. Das wird nur dann erforderlich wenn ein Spieler ohne Ablöse geholt wird. Also um das einmal einfach zusammen zufassen: Ohne Transferaufwand keine Trandfernebenkosten!
F: Die Spielerwerte sind um 24 Mio € gestiegen. Wie werden diese berechnet?
A: Will man jetzt die Gesamtwerte des Kaders ermitteln addiert man also folgendermaßen:
Spieler A= Transferkosten-(Abschreibungssumme*Vertragsjahr)
+Spieler B= Transferkosten-(Abschreibungssumme*Vertragsjahr)
+Spieler C= Transferkosten-(Abschreibungssumme*Vertragsjahr)
d.h. werden keine neuen Spieler (ablösepflichtig) verpflichtet sinkt die Summe der Spielerwerte.
Umgekehrt steigt die Summe der Spielerwerte, wenn die Summe der Transferkosten höher als die Summe der Abschreibungen ist.
Darüber hinaus ist wichtig, das jeder selbst ausgebildete Spieler und auch die Spieler die der Verein ohne Transferentschädigung verpflichtet hat, keinen Wert in der Bilanz (Spielerwerte) darstellen.
Verlässt ein solcher Spieler den Verein und erhält der Verein dafür eine Transferentschädigung erhöhen sich die Einnahmen.
Beispiel1:M.Neuer
Bilanzwert=0
Erhaltene Transferentschädigung in 2011= 18 Mio.
==> Erhöhung des Umsatzes in 2011 um 18 Mio.
Beispiel2:Albert Streit
Vertrag 2008-2012
Transferkosten 2,5 Mio.
Buchwert 2008= 2,5 Mio.
Buchwert 2009= 1,875 Mio.
Buchwert 2010= 1,25 Mio.
Buchwert 2011= 0,625 Mio.
Buchwert 2012= 0 Mio.
Variante 1: Verkauf 2011, Transfererlös 1Mio = Erhöhung des Umsatzes um 0375 Mio.
Variante 2: Vertragsende 2012, Transfererlös 0 Mio.= keine Auswerkung auf das Ergebnis, da Buchwert und Erlös = 0
F: Die gestiegenen Spielerwerte sind doch fiktiv, wenn du 10-15 Leute verkaufen mußt, um Kosten zu reduzieren! Und wir werden nicht wenige Spieler ablösefrei oder für wenig Geld gehen lassen müssen...
A: Die Spielerwerte sind nicht fiktiv, sondern müssen und werden seit dem Bosman-Urteil in allen Vereinen nach einem einheitlichen Bewertungsschema bewertet.
Du musst keinen einzigen Spieler aus bestehenden Verträgen verkaufen um die Kosten zu reduzieren!
Denn erstens laufen ca. 6 Verträge 2011 und weitere 6 weitere laufen 2012 aus. Zusätzlich wird jawohl ein M.Neuer den Verein bereits jetzt 2011 verlassen. D.h. also es werden 7 Spieler weniger 2011 auf der Gehaltsliste stehen. Bei einer Kadergröße von insgesamt 32 Spieler!
Allerdings ist es richtig das wir ja auch etliche Spieler die ausgeliehen waren zurückerhalten!
Das sind 5 Spieler!
Berücksichtigt man jetzt noch das die Transferperiode ja noch bis zum August läuft sehe ich da keine großen Probleme.
F: Also gibt es eine einheitliche Bewertung in der Liga, so daß man zumindest den buchhalterischen Wert der Spieler vergleichen kann?
A: Kann man, weil diese Regeln seit dem Bosman-Urteil gelten.
Das ist auch der Grund warum die Vereine so betroffen waren von diesem Urteil, denn dieSpielerwerte sind neben den Eigentumswerten der Stadion+Grundstücke die einzigen Eigenkapitalpositionen.
Ausnahmen hiervon stellen die Vereine, die in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften konstruiert sind, dar. Diese haben zusätzlich als Eigenkapitalposition das Beteiligungskapital der Anteilseigner.
Beispiel:
FCBauern
AUDI AG 2,5 Mio. Anteile
9,09%ige Kapitalbeteiligung an der FC Bayern München AG in Höhe von 90 Mio.
Adidas Group 2,5 Mio. Anteile
9,09%ige Kapitalbeteiligung an der FC Bayern München AG in Höhe von 79 Mio.Spielerwerte und Immobilien+Grundstückswerte konnten in der Vergangenheit innerhalb gewisser Bandbreiten durchaus "manipuliert" werden.
(siehe BxB 2004/2005 oder bei uns die "1 €" Lösung Parkstadion)
F: Wie berechnet sich die Einheitsbewertung eines Spielers?
A: Transferaufwand ./. Abschreibung max. 5 Jahre(Vertragslaufzeit) = Buchwert(Spielerwert)
Spieler A wird gekauft für 15 Mio.(incl. 6 Mio.Handgeld+Provision). Vertragslaufzeit 3 Jahre:
Buchwert Jahr 1= 9 Mio.
Buchwert Jahr 2= 6 Mio.
Buchwert Jahr 3= 3 Mio.
Buchwert Jahr 4= 0 Mio.
F: Wie wirkt es sich aus, wenn ein Spieler nicht zu seinem Buchwert den Verein verläßt?
A: In der Zukunft abweichende Ergebnisse werden dann entweder als Aufwand oder als Erlös erfasst!
Um bei deinem Beispiel Metzelder zu bleiben:
Metzelder kam Ablösefrei, insoweit existiert in unserer Bilanz kein Buchwert für den Spieler Metzelder!
Variante1:
Sollte der Spieler vor Vertragsende (2013) verkauft werden erhält der S04 eine Ablösesumme. Diese Summe würde dann als zusätzlicher Erlös in die Bilanz einfließen, weil der Buchwert=0 beträgt.
Variante2:
Sollte der Spieler erst nach Ablauf des Vertrages(2013) den Verein verlassen, erhält der S04 keine Ablöse. In der Bilanz hätte das keinen Einfluss, da ja der Buchwert=0!
So um das anhand eines anderen Beispiels noch deutlicher zu machen, wähle ich mal M.Neuer:
Neuer kam aus der eigenen Jugend, insoweit existiert in unserer Bilanz kein Buchwert für den Spieler Neuer!
Variante1:
Da der Spieler wohl in 2011 zu den Bauern wechselt, erhalten wir in 2011 wohl 18 Mio. und in 2012 wohl weitere 3 Mio. und weitere 4 Mio. je nach Erfolg der Bauern.
Die 18 Mio. in 2011 sind dann ein zusätzlicher Erlös, weil der Buchwert=0 beträgt.
Selbst im Jahr 2012 wären die 3 Mio. ein zusätzlicher Erlös aus dem gleichen Grund. Das gleiche gilt auch für die weiteren denkbaren 4Mio..
F: Welche Auswirkung hat die Erhöhung der Spielerwerte?
A: Seit dem Bosman Urteil gibt es keinen Freiraum mehr was die Bewertung der Spieler angeht!
Transferaufwand ./. Abschreibung max. 5 Jahre(Vertragslaufzeit) = Buchwert (Spielerwert) = Teil des Eigenkapitals = postiv für die Kreditlinie!Und zur weiteren Klärung:
Alle "selbst ausgebildeten" Spieler (Neuer, Höwedes etc.) dürfen gar nicht bewerte werden. Ihre "Werte" werden erst mit einem tatsächlichen Transferlös Ergebniswirksam!
F: Es ist doch unter dem Strich völlig irrelevant, ob Du mehr Geld in Ablösesummen oder mehr für Handgeld/Berater etc. aufwendest. Das Geld ist weg. Und wenn Du so eine völlig irrsinnige Fluktuation im Kader hast wie wir unter Mr. Universum, dann sind das eben auch keine Einmaleffekte!
A: Du hast natürlich recht die Ausgaben haben trotzdem stattgefunden!
Deshalb lautet ja die eigentliche Frage was habe ich für dieses Geld bekommen?
Die positiven wirtschaftlichen Rffekte hatte ich oben erläutert.
F: Wo und wie werden Transfererlöse verrechnet?
A: Erfolgswirksame Buchungen
• verändern das Eigenkapital und werden in der GuV erfasst
• Aufwandskonto an Bestandskonto, Bestandskonto an ErtragskontoBeim Verkauf von Spielern
Beispiel1:
Spieler verläßt den Verein für eine Ablöse die dem aktuellen Buchwert entspricht!
Verkaufspreis gleich Restbuchwert: keine Erfolgswirkung
Bank an Spielerwerte+ berechnete UStBeispiel2:
Spieler verläßt den Verein für eine Ablöse die unter dem aktuellen Buchwert liegt!
Verkaufspreis kleiner als Restbuchwert: periodenfremder Aufwand
Bank + sonstiger betrieblicher Aufwand an Spielerwerte+ berechnete UStBeispiel3:
Spieler verläßt den Verein für eine Ablöse die größer als der aktuelle Buchwert ist! (Neuer 18 Mio./Rafinha 9 Mio.)
Verkaufspreis größer als Restbuchwert: periodenfremder Ertrag
Bank an Spielerwerte+ berechnete USt + sonstiger betrieblicher ErtragDa die jährlichen linearen Abschreibungen kontinuierlich den Bestand der Spielerwertereduzieren, werden diese natürlich ebenso erfolgswirksam!Insofern kann, bei einem Anstieg der Spielerwerte um 24 Mio., kein zusätzlicher Aufwand von 17 Mio entstanden sein, o.k.!
So deshalb habe ich nochmal genauer nachgeschaut:
Wir haben eine "Aufwandsrückstellung" für das Arenadach gebildet.
Und zusätzlich gibt es auch noch antizipative Passivposten.
F: Wir haben doch Anteile an der Arena verkauft an die Stadt Gelsenkirchen. Ist das der Wert der die 16 Millionen Tilgung (Ann.: der Finanzverbindlichkeiten) darstellt?
A: Nein!
Der GEW-Deal hat ein kleines bisschen Ähnlichkeit mit dem Audi/Adidas Konstellationen der Bayern. Diese 200 Mio. sind Beteiligungen und erhöhen somit das Eigenkapital.
F: Dass der Gewinn nicht so hoch ausgefallen ist, wie erwartet, liegt nicht nur an der Steigerung der Personalkosten. Es wurde aber auch kein Umsatz von 170 Mio € erwartet. Von daher müssen doch auch andere Aufwandspositionen erheblich gestiegen sein, oder?
A: Du hast Recht!==> Rückstellungen!
F: Sind die Aufwandsrückstellungen ( für die beabsichtigte Dach-Reperatur ) in der GuV angesetzt worden?
A: Wo sonst! ==>"sonstiger Aufwand"
F: Der Verein Schalke 04 mietet doch die Arena von der Stadionbetreibergesellschaft.
Insofern kann der Verein keine Rückstellung für die Dachreparatur bilden. An der Stadionbetreibergesellschaft ist der Verein auch nur noch zu weniger als 50% beteiligt (wenn ich mich richtig erinnere?).
A: Ich beziehe mich aber auf die Konzernbilanz!Grundsätzlich hättest du Recht ,wenn dem so wäre!
Allerdings dürften dann auch, auf der Passivseite die Stadionverbindlichkeiten und auf der Aktivseite das Anlagevermögen, bei uns nicht mehr auftauchen.
F: Das Stadion ist nicht in der Bilanz des Vereins, ebenso sind die Schulden bzgl. des Stadions dort nicht ausgewiesen, oder? Die Anteile des Vereins am Stadion ( genauer an der Stadionbetreibergesellschaft) müssten auf der Aktivseite ausgewiesen sein sowie ggfls. Schulden im Zusammmenhang mit der Beteiligung am Stadion. Meines Erachtens ist der Anteil des Vereins am Stadion (besser Stadionbetreibergesellschaft) auf ca,. 40% gesunken.
A: Deine Info`s stammen aus 2008! Damals wurde aber auch folgendes vereinbart:
Schalke hat eine Rückkaufoption ausgehandelt ,die den Verein in die Lage versetzt, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in den Besitz von gut drei Viertel der Stadionanteile zu kommen.Hier noch ein Zitat aus der Bilanz 2009 der Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH&Co.Immobilien KG:
"...Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2009 zwischen dem Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. und der Gesellschaft für Energie und Wirtschaft, Gelsenkirchen ("GEW") ein Kaufvertrag über Kommanditanteile i.H.v. EUR 14,9 Mio (37,25 % des Kommanditkapitals) abgeschlossen. Die Anteilsübertragung erfolgte grundsätzlich mit Wirkung zum 31. Dezember 2009. Der Kaufvertrag sah jedoch aufschiebende Wirksamkeitsbedingungen vor, die erst am 2. April 2010 erfüllt waren. Demzufolge wurde die Anteilsübertragung erst nach dem Bilanzstichtag vollzogen. Der Kaufvertrag beinhaltet eine Call-Option für den Verein und eine Put-Option für die GEW bezogen auf den übertragenen Kapitalanteil. Aufgrund der Ausgestaltung dieser wechselseitigen Optionen ist kein Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf die GEW gegeben. Die Gesellschaft verbleibt somit im Konsolidierungskreis des Konzerns...."
F: Soweit ich das kenne kann eine Rückstellung erst gebildet werden wenn die Leistung erbracht ist bzw. wenn die Verpflichtung besteht.
Die mögliche Belastung von x Millionen kann aber im Anhang genannt werden da dies die Mitglieder doch etwas angeht.
Sollte Schalke gesetzlich zur Reparatur verpflichtet sein bzw. ein schwebendes verfahren gegeben sein, dann muss dies (wenn ich mich nicht irre) sogar rückgestellt werden (zumindest zu einem gewissen % satz)... hab jetzt nicht nachgeschaut aber wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht war es so.
A: HGB §246 Abs.1+2 in Verbindung mit dem BiMoG
Generell sind Aufwandsrückstellungen nur noch erlaubt, wenn in den ersten 3 Monaten des folge Jahres die Leistung erbracht ist.
Da aber das BiMoG offensichtlich noch nicht überall bekannt ist (siehe Jahresabschluß Gelsenwasser AG 2010), werden in vielen Unternehmen sogar regelmäßig anfallende größere Instandhaltungsaufwendungen zur Bildung von Aufwandsabschreibungen genutzt.
Erst bei der nächste Steuerprüfung wird sich dann zeigen wie das FA darüber denkt.
F: Magath hat doch für einen Anstieg der Vereinsverbindlichkeiten (auf 155 Mio €) gesorgt....
A: Hast du auch daran gedacht, das alleine durch unsere Anleihe in Höhe von 11 Mio. unsere Verbindlichkeiten angestiegen sind.
Und das die Verbindlichkeiten des Gesamtkonzerns um 16 Mio. (von 232 Mio. auf 216 Mio.) gesunken sind!
Sorry gehört aber auch zum wirtschaftlichen Ergebnis.
F: Welche Effekte werden sich in der nächsten Bilanz bemerkbar machen?
A: Man wird in der nächsten Bilanz in einer Größenordnung von ca. 30 Mio. noch von der CL provitieren und eine Absenkung der Personalkosten kommt automatisch durch
1. auslaufende Verträge. ca. ./. 6-8 Mio.,
2. geringere Prämienzahlungen ./. 0,5-1 Mio.,
3. Stab Magath ./. 8-10 Mio.
Zustande.
F: Und wie könnte diese Bilanz dann ausfallen?
A: Es fließen ja auch die größten Teile der CL+Pokaleinnahmen erst in die Bilanz 2011, das sind so ungefähr schlappe 35-40 Mio.! Wenn man dann noch die "Neuer-Mio." dazu rechnet, werden wir also ohne CL-Teilnahme locker 53-58 Mio. zusätzlichen Umsatz haben. Nimmt man als Basisumsatz das Ergebnis 2009 also 119 Mio., das ja ebenfalls ohne CL+Pokalerfolge abgeschlossen wurde, so werden wir ohne besondere Anstrengungen sogar das Ergebnis 2010 von 169 Mio. noch um 3-8 Mio. auf 172-177 Mio. im Jahr 2011 steigern.
Dabei ist eine Reduzierung der Personalkosten noch nicht einmal berücksichtigt, also weiterhin 78 Mio.!!!
Das nenne ich mal einen richtig tollen Arbeitsplatz für unseren aktuellen Vorstand!
Die könnten eigentlich für die Saison 2011/2012 auf ihre Gehälter verzichten!
Das meiste erledigt sich ja quasi von alleine:
Personalkosten
1. durch die Entlassung des Magath-Stabs ./. 6-8 Mio.
2. 5 Auslaufende Verträge+"Neuer-Verkauf" ./. 3-4 Mio.
3. Reduzierte Punkte-Prämien ./. 3-4 Mio.
Alleine durch diese nicht zu verhindernden Effekte sind wir dann mindestens wieder auf dem Niveau von 2009. Und nur zur Erinnerung 2008 lagen die Personalkosten nur im FC Schalke04 e.V. bei über 69 Mio., rechnet man da noch die damals noch vorhandenen Personalkosten der Einzelgesellschaften dazu, kam man damals auf über 72 Mio.!
78 Mio.
./. 6 Mio.(8 Mio.)
./. 3 Mio.(4 Mio.)
./. 3 Mio.(4 Mio.)
= 66 Mio.(62 Mio.)
Der Beitrag stammt ursprünglich aus dem alten Tausend-Freunde-Forum (TFF) von "der_blauweisse1" 

Montag, 23. Dezember 2013

Merry Christmas.....Alexandra from sicilia (playlist)

Ich habe heute einen sehr schönen Weihnachtsgruß aus Sizilien erhalten, den teile ich gerne mit Euch....
I will always love you from today till eternety...Hi Joerg,
Wish you a Merry Christmas. Always remember you...hope we will see us next year more often. I know how you love your world travelling, but it's difficult to meet you, would really love to travel with you! I will always be with you!
Something to remember our short times we had. Hope you feel the same about this videos ;-)
Sweetheart I'll be yours forever
Alex
Merry Christmas.....Alexandra from sicilia

Freitag, 20. Dezember 2013

Der FC Schalke 04, der SFCV, die Supporters, die UGE, die Hugos, die Fanini und der Fan Thron

Revolution auf Schalke – Übernahmeschlacht auf dem Rücken treu-(doofer) Schalker – der neue Könich auf Schalke ?

Man stelle sich folgendes Szenario vor….
irgendwann im Januar in einem Vorderzimmer einer Schalker Organisation im Jahre 201x…
eine Anzahl von Personen – die an diesem Tag sich frei nehmen konnte oder nicht musste oder berufliche Interessen verbindet – finden sich ein. Einhergegangen sind verschiedene Besprechungen und Versammlungen, bei denen deutliche Kritik an der Art der bisherigen Fanvertretung geäußert wurde mit der klaren Ansage aller Nicht Profiteure, dass es so nicht weitergeht!
Vereinsvorstände haben sich intern besprochen – natürlich nicht immer, um Ihre Mitglieder vorher zu informieren oder gar um Meinung einzuholen… fast wie selbstverständlich bei Interessenvertretungen…..
Die Vorstandsvorsitzenden des angeschossenen und getroffenen SFCV – auch äußerlich sichtlich gekennzeichnet (…“Das Fernsehen war offiziell gar nicht eingeladen,“ sickert hinterher aus gut unterrichteten Kreisen durch…) durch die aus Ihrer Sicht völlig überraschenden und deutlichen Worte und Forderungen aus der Fanlandschaft eröffnen die Versammlung, die im Vorfeld allerdings lediglich banal / pauschal als Einladung zum „Treffen zum Informatiosnaustausch“ deklariert wurde….
und natürlich wegen den eingeschränkten Beteilungsmöglichkeit auf einen Donnerstag terminiert wurde – ein durchaus übliches Verfahren etablierter Organisationen ohne wirkliches Interesse einer breiten Beteiligung ….
In den Einführungsworten der Delinquenten kommen….
neben der bedauerlichen – aber ausschließlich aus Fremdverschulden erzeugten Situation auf Schalke – genauer im Stadtteil GE-Nord erzeugten Situation für einige Beteiligte (nur Aussenseiter und Bekloppte deuten sie als besonders kleine Gruppen) .. kommt es irgendwann zum entscheidenden Punkt….
1. RoRo dankt ab (offiziell alters- und krankheitsbedingt, wird sich zukünftig der Rosenzüchtung widmen und im Tabakladen von seine Frau neben seiner SFCV-Kneipe das Gnadenbrot fristen, dort sterben und auf 04 begraben werden) …. **schnüffschnüff in der grossen Runde* mit leisem *hechelhechel* vermischt

Der Schalker Oberfan Rolf Rojek

2. die zwei anderen Rest-Vorstände Arthur Saager und Frank Arndt und treten wegen „Unvereinbarkeit der Anforderungen der Fanszene, der Bezirke und des Vereins S04 eV.“ mit sorfortiger Wirkung aus Ihren Ämtern des SFCV eV zurück.

Arthur Saager

-

Frank Arndt

(Ein konstruktives Misstrauensvotum – ziemlich „spontan“ auf der bewußt emotional geführten Versammlung zum Höhepunkt gebracht – machte dies zum notwendigen Ergebnis…. )
Die Abwahl der verbliebenen 2 RestVorstände des SFCV e.V. – seines Zeichens derzeit satzungsgemäß offizieller Vertreter der Fanclubs bei S04 e.V. – ist somit „offiziell“ – der SFCV letztendlich inhaltlich tot!
(nicht erwähnt werden während der Informationsveranstaltung durch die Protagonisten die, bereits einvernehmlich ausgehandelte – aber wegen der „politischen Grosswetterlage“ noch nicht veröffentlichte – eigene Übernahme beim S04 e.V., die neben dem hauptamtlichen Fanvertreter Patrick noch zwei andere Personen benötigen…)
Die Beschlussfähigkeit der mittlerweile zur ausserordendtlichen Versammlung deklarierten Besprechung bekommt somit nur noch ein Thema (droht doch der Verlust der Mitsprache im Aufsichtsrat beim S04 eV. wegen drohender Handlungsunfähigkeit !!!!):
Die entstehende spontane Leere muss also gefüllt werden …. !!!!!!!
(Die frei werdenden Mittel der Fanbetreuung in sechsstelliger Höhe durch den S04 e.V. suchen natürlich ebenfalls geeignete Anbieter …)
… auch drängen einige Teilnehmer der Versammlung (warum eigentlich???) auf eine sofortige oder zumindest „übergangsweise Lösung“ bis zur JHV 2013 (also ein ½ Jahr Zeit zur Etablierung der eingesetzten Personen und Organisationen – „Retter“ genannt))
funktionierende Organisationen und Personen werden nun als vermeintliche „Retter“ „hektisch“ gesucht, da ja…
- die Kommunikation mit den Fanclubs wiederhergestellt werden muss….. „Betreiben der SFCV-Plattform…, newsletter, Sprachrohr….) zumindest kommissarisch
- Interview-Termine mit R4Sport, WAZ, etc… geführt werden müssen (zumindest „kommissarisch“)
- überhaupt die „Fanlandschaft nicht zerfallen darf….“ – wegen Einigkeit und so….
- etc. die Wiederaufnahme der intensiven Gespräche mit dem S04. e.V. geplant und durchgeführt (zumindest „vorübergehend“) werden müssen – siehe der Streit über “viagogo“, die die „Show“ stehlen könnten
—–
… schwere Diskussion auf dem Flur in der Pause, Pressevertreter fragen eilig Szenekenner mit PR-Hintergrund… Getuschel, Telefonanrufe…..
———
als Lösungsmöglichkeiten bieten sich natürlich ausschließlich – (wegen der „Kürze der Zeit“ erst recht…!!!) nur die vor Ort befindlichen Organisationen an – sind sie doch die einzigen, die sich intensiv mit der gesamten „Geschäftspolitik“ des S04 ausreichend intensiv beschäftigt haben…. alle anderen sind ja „eh unfähig und ungeeignet  weit weg und uninformiert, und…. vor allen Dingen in der Kürze der Zeit ….“
die Fragen nach der Eignung der geeigneten Person wird sehr schnell mit dem LOKALem -Bekanntheitsgrad – nicht mit den Werten oder Einstellungen begründet. Wirtschaftliche Beziehungen zu den bisherigen Protagonisten unter den Tisch gekehrt, die AusWahl des Kandidaten durch entsprechende Teilnehmer des AR-Teilnehmer des SFCV (u.u. Peter Peters ) gesteuert…. Zauberei Zauberei…. überall… abrakadabra…
Bei den Personen wird also kurzfristig – wie von magischer Zauberhand – jemand als Lösung aus dem Hut gezaubert – nach Satzung des SFCV ein Vorstand eines eingetragenen Vereins…. wer oder was liegt näher als einer der Vorstände der immer schon freundschaftlich / wirtschaftlich verbundenen Organisationen von schräg gegenüber…. (die Satzung besagt: mindestens 5 Jahre Vorstand in einem eingetragenen Fanclub war (§3, Abs. 5 der Satung SFCV)
sucht man bei den ULTRAS GE – würden Interessenkonflikte der potentiellen Kandidaten mit dem Wahlausschuss und dem AR bereits deutlich – also Fehlanzeige…
- sucht man bei der FANINI – so ist pressewirksam nichts Wirkliches von Reichweite festzustellen
- sucht man bei den HUGOS – so wird sehr schnell ein Akzeptanzproblem deutlich… nach den letzten Aktionen sowieso
- sucht man bei den SUPS – so kann und wird es nur EINEN geben….. (wer hätte das gedacht – das Hamburger Modell vielleicht im Hintergrund?“)
1. der 1. Vorsitzende gerade erst – nach Rücktritt von Arndtie – ein Jahr im Amt…,
2. der 2. Vorsitzende gleichzeitig AR-Mitglied des SFCV – also formal ausgeschlossen wegen Interessenkonflikte
3. der 3. Vorsitzende – gleichzeitig im Wahlausschuss des S04 e.V., – also formal ausgeschlossen wegen Interessenkonflikte
4. der 4. Vorsitzende – ebenfalls weniger als 3 Jahre im Amt
5. der 5. Mann im Bunde – Exclusiv-Beauftragter von allem, womit Geld zu machen ist (Karten, Reisen, Übernachtungen, Franchise-Artikel) …, zudem medial sehr versiert und gut vernetzt…. mindestens 5 wenn nicht sogar 12- 15 Jahre im Amt….der Retter, der Messias….

Oliver Kruschinski

—–
Der neue „Retter“ – gewählt aus Dankbarkeit dieser “spontanen Retter-Runde” – erzeugt durch die situative Überrumpelung duch RoRos tränenreichen Rücktritt im Arm seiner Frau – begleitet durch Blitzlichtgewitter des Re4sport einschließlich der Ratlosigkeit der unvorbereiteten und uneinigen Bezirksvertreter aller Fanclubs des S04 – vielfach jahrelang trainiert durch entsprechende Günstlingspolitik des SFCV ….
eröffnet also die “wundersame Wiedergeburt des SFCV” – also keine Satzungsänderung des S04 eV notwendig (wer behauptet denn sowas??) – mit den pathetischen Worten des kommissarischen Nachfolgers, das er die jahrelange besten und stets an den Idealen ausgerichtete Vereinspolitik des SFCV nun weiter fortführen werde….
….. verbunden mit dem selbstverständlichen Versprechen – bis zur vollständigen Lösung aller personenbezogenen Schicksale *heul*** – eine einvernehmliche Lösung…stets befürworten zu wollen….

Oliver, ooohh Oliver, Du mein Kruschinski

Der potentielle Retter bietet – alles was das Schalker Herz begehrt:
- komplette Kommerzialisierung aller vermarktbaren Themen
- beste Pressearbeit (zur Verschleierung der Realitäten und Steuerung der Informationspolitik)
- beste Zwangs-Vernetzung
- Wohnsitz in GE
- Dauerkarte und Presseausweis

Es lebe der neue Fan König Auf Schalke

———-
ein Rückblick nach der JHV 2013
Bei der „Krönung des NEUEN MITGLIEDS des AR“ (RoRo trat ja im Januar 2013 “völlig überraschend” zurück) auf der diesjährigen JHV dankt dieser für das stets berechtigt entgegengebrachte Vertrauen ….. und versprach , auch auf kommerzieller Ebene neue Wege einschlagen zu wollen – und im Gegensatz zu seinem Vorgänger – dem er natürlich stets bis zu seinem Tode zu ewigen Dank verpflichtet wäre – auch das Thema Tradition zu Geld machen zu können – die „Schalker Meile“ sei nur ein Anfang…….
der bewegende Abschied von RoRo, verbunden mit der Verleihung der Bronzenen Ehrennadel wird begleitet von standing ovations der versammelten Schalker Teilnehmerschaft und dem Treuschwur „ihn und seine Hinterlassenschaften“ NIE zu vergessen….
RoRo darf als exclusiv-alleiniger Traditionsbeauftragter zukünftig die emails und Anregungen von einigen verirrten Tradionalisten entgegennehmen und Rentner besuchen, und diese auf ein Bier bei sich im SFCV-Wohnheim auf der K-S-Straße einladen…. (gegen Entgelt versteht sich….)
die wahren kommerziell interessanten Geschäfte werden in der neuen kombinierten Fan-Abteilung des S04 Merchandising GmbH unter Jobst pressewirksam ausgeschlachtet und kommerzialisiert….
……
in einem Laubenkomplex irgendwo in Gelsenkirchen
die alten Waffenbrüder RoRo nebst Familie und Geschäftspartner sowie dem neuen AR-Vorsitzenden teilen sich im mittlerweile riesiegen Rosengarten – einer der größten in ganz NRW (Öffnungszeiten an Spieltagen , Eintritt 1 Euro, Kinder 0,50 Euro) – weiterhin den Deckungsbeitrag…. ob offiziell oder …. beim GEmeinsamen Bierchen und mit rheda-wiedenbrückscher Bratwurst …. und prosten sich lachend zu….. mit Prosecco und Lachshäppchen in einer der Lounges mit Sicht auf die ehrlichen Proleten, die sich dauerhaft fähnchenschenkend verarschen liessen…. weil sie immer noch einen Traum haben….
den Traum vom FC SCHALKE ….
…….
der Rest der Fanlandschaft guckt weiterhin noch deutlicher in die Röhre als bisher – ist aber unter Sky, bet-and-win und Viagogo doch auch genügend GELD zu holen – eine immer schon vorhandene Grundtugend der vielzitierten außerordentlichen, besonderen Schalker Gemeinschaft und Ausdruck des unbedingten Zusammenhalts auf Schalke ….
Hauptsache die Knete stimmt.. - Kohle wird schon länger nicht mehr gefördert.... Quelle: unbekannter Autor  Veranstaltungshinweis: Gesprächsrunde mit dem SFCV

Freitag, 8. November 2013

Der amerikanische Anti-Terror-Kampf wird zur Bedrohung für die freie Welt!

Geheimdienste mögen keinen Datenschutz. Vor allem die Nutzung von Verschlüsselungssoftware ist den Diensten ein Dorn im Auge. In vielen Ländern existieren oder existierten deshalb sogar Exportbeschränkungen für diese Softwareprodukte. Ganz besonders rigoros geht die USA gegen anerkannte Kryptographie Wissenschaftler vor. Einreiseverbote, strafrechtliche Verfolgung und die komplette Kontrolle der Forschung im Bereich der Kryptographie sind an der Tagesordnung. Dabei spielt die NSA eine Hauptrolle paradoxer Weise, sowohl bei der Entwicklung von Schutzmaßnahmen für die US-Bürger, als auch beim Schutz Staatlicher Einrichtungen im "Anti-Terror-Kämpf". Vorrangiges Interesse der NSA ist natürlich sich alle Möglichkeiten zum "Mithören" und zum Datensammeln zu erhalten. Durch die nachgewiesene enge Zusammenarbeit des BSI mit der NSA, stellt sich besonders die Frage, welche Rolle das BSI in der aktuellen Abhör-Affäre der NSA spielt. http://wp.me/p1YvQU-1E8

NSA erhält Weltweit Einblicke in das Innerste aller Sicherheitsprodukte,in die Baupläne,in die Programmcodes.Wie?


NSA erhält Weltweit Einblicke in das Innerste aller Sicherheitsprodukte,in die Baupläne,in die Programmcodes.Wie? http://wp.me/p1YvQU-1CX

Sonntag, 3. November 2013

Die NSA und ungeklärte juristische Fragen zur Souveränität Deutschlands.

Der Beitrag ist noch nicht fertig, weder Struktur noch Formulierungen sind endgültig. Bis jetzt eine lose Gedankensammlung zu diesem Thema.
The seal of the U.S. National Security Agency....
The seal of the U.S. National Security Agency. The first use was in September 1966, replacing an older seal which was used briefly. For more information, see here and here. (Photo credit: Wikipedia)
Ich habe selten ein Thema mit so wenig intellektuell geeigneten Beiträgen erlebt. Angefangen von den Antworten einer Professorin, die mit den Fragen offensichtlich komplett überfordert ist, bis zu den Beiträgen von “Dr.”, deren darin offenbarten Fähigkeiten sofort eine Überprüfung ihrer Promotions Arbeiten als erforderlich erscheinen lässt. Deutschland, deine intellektuelle Elite ist nicht einmal in der Lage die Souveränität ihres eigenen Staates zu belegen, nationale Rechtssysteme im Kontext einer globalisierten Welt zu verstehen. Deutschland, deine intellektuelle Elite hat mittlerweile Schwierigkeiten mit dem kleinen 1×1. Ich empfehle an dieser Stelle zuerst einmal das Studium des historischen Kontext dieser Frage zu eruieren. Dazu gehören ohne Zweifel die Beantwortung der Frage nach dem Ende des Staates Preußen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das bestehende Rechtssystem. Ohne die besonderen Umstände der Beziehung der USA zu uns als Besatzungsmacht, zu betrachten und zu bewerten, wird es wohl kaum gelingen, eine auch nur im Ansatz sinnvolle Antwort zu formulieren. Warum sich hier kein einziger Beitrag damit auseinandersetzt bleibt obsolet.
Warum wohl haben es sich die damaligen Besatzungsmächte nicht nehmen lassen, das Ende des Staates Preußen explizit zu deklarieren. Wie ist ein, auf Befehl der Siegermächte zustande gekommenes, provisorisches GG in diesem Zusammenhang zu bewerten. Zumal, wenn die heutigen “Überwacher”, maßgeblich Einfluss auf die Inhalte des GG und aller damals entstandenen Gesetze genommen haben.
Einen Hinweis auf die Frage der Rechtmäßigkeit bzw. auch eine Erklärung für die “Mitwirkungspflichten” Deutschlands zum technische Gelingen dieser Spionage Aktivitäten beizutragen; Deutschland wurde auf Befehl der USA, am 1.Juli 1947 Mitglied des Vereins “Internationaler Fernmelde Vertrag von Atlantic City”….Die Inhalte sind sind durch das Völkerrecht legitimiert. Mehr Nachhilfe gibt es heute nicht…..
Die Fragestellung als solche beinhaltet eben auch die Frage nach der Souveränität unseres Nachkriegsdeutschlands. Die oft zu lesenden Argumente beziehen sich ausschließlich auf die innerstaatliche Gesetzgebung, z.B. auf die Wirkung von Gesetzes-/Verordnungs Hierarchien. Folge ich dieser Logik, hätten sich tatsächlich alle Regierungen, zumindest bis 1990, des Hochverrats schuldig gemacht, oder?
Recht ist Auslegungssache, so war es und so wird es immer bleiben.
Genau an dieser jetzt hier stattfindenden Diskussion zeigt sich doch wie schwierig eine genaue Beurteilung dieser Sachverhalte ist.
Man könnte trefflich für diverse Standpunkte, Ansätze oder Rechtspositionen die passenden Argumentationen finden.
Die Frage der Legalität der NSA Abhörmaßnahmen streift immer auch die Frage nach der Souveränität unseres Staates.
Die von Prof. Dr. Anne Peters gemachten Aussagen sind, trotz ihrer unbestrittenen fachlichen Kompetenz, für eine eindeutige Bewertung wenig hilfreich. Dabei soll der Staat in seiner Ureigensten Funktion doch vor allem für klare gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen sorgen.
Hier geht es schließlich nicht um eine juristische Bagatellfrage, nein die Persönlichkeitsrechte der Bürger eines Staates gehören zu den elementaren Grundrechten und damit zu den Säulen unseres Rechtsstaats Systems.
English: fundamental ideas of democracy Deutsc...
English: fundamental ideas of democracy Deutsch: Grundgedanken der Demokratie :*Graphics by Jacki :*Ausgabepreis: 40 Pfennig :*First Day of Issue / Erstausgabetag: 13. August 1981 :*Michel-Katalog-Nr: 1105 (Photo credit: Wikipedia)
Beispiele wie der Rechtsstaat eine eindeutige Antwort zu seiner Souveränität vermeidet:
Art.2 Abs.1 Satz 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag) hindert deutsche Gerichte daran, die Rechtmäßigkeit besatzungshoheitlicher Enteignungsmaßnahmen zu überprüfen. Dies gilt auch nach dem Inkrafttreten des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland.
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 22.7.1993 (2Z BR 70/93), DtZ 1994, 37 ff. (ZaöRV 55 [1995], 893f.)
“…von deutschen Gerichten nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann, weil es sich dabei um eine Verwaltungsmaßnahme einer Besatzungsbehörde im Sinne der genannten Bestimmung handelte….”
Sind deutsche Gerichte mit dem “Einigungsvertrag” (Gesetz vom 11.10.1990, BGBl.II, 1317 [1318]) nicht nur völkerrechtlich befugt, sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet, die willkürfreie Anwendung von Besatzungsrecht zu überprüfen?
Nein sagt das Verfassungsgericht und hat dabei folgende Leitsätze etabliert:
  • Art.79 Abs.3 GG verlangt nicht, daß zur Wiedergutmachungvon Enteignungsmaßnahmen einer fremden Staatsgewalt, die sich für den dem Grundgesetz verpflichteten Gesetzgeber als nicht hinnehmbar erweisen, die enteigneten Objekte zurückgegeben werden.
  • Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, daß nach deutschem internationalen Enteignungsrecht die Enteignungsmaßnahmen eines anderen Staates einschließlich entschädigungsloser Konfiskationen, auch wenn diese mit der deutschen Verfassungsordnung unvereinbar sind, grundsätzlich als wirksam angesehen werden, soweit sie Vermögen im Gebiet des fremden Staates betreffen.
  • Art.3 Abs.1 GG gebietet es, daß der Gesetzgeber auch für die nicht rückgängig zu machenden Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von Anlage III Nr.1 des Einigungsvertrages eine Ausgleichsregelung schafft.
Bis zum “Zwei plus vier Vertrag” galten allerdings z.B. Leitsätze wie diese,
hier z. B. festgestellt durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 14.7.1988 (11 TG 1736/85), NJW 1989, 470 (ZaöRV 50 [1990], 138)
  • Die im Bundesgebiet stationierten US-Streitkräfte unterliegen deutscher Hoheitsgewalt nur nach Maßgabe der einschlägigen völkerrechtlichen Verträge. Im übrigen genießen sie kraft Völkergewohnheitsrechts Immunität.
  • Im Hinblick auf diese Immunität können deutsche Bürger Rechtsschutz gegen Maßnahmen dieser Streitkräfte nur indirekt dadurch erlangen, daß sie die zuständigen deutschen Organe um Schutzgewährung ersuchen.
  • Die deutschen Organe genießen in dieser Hinsicht einen weiten Entscheidungsspielraum. Daher müssen die Gerichte sich auf eine Willkürkontrolle beschränken.
Leider haben es unsere verantwortlichen Politiker aber seit Jahrzehnten versäumt, eine eindeutige Rechtslage zu schaffen.
Wer an dieser Stelle jetzt mit dem Argument der internationalen Komplexität kommt, dem muss ich leider entgegnen, gerade das gehört zu den Aufgaben einer Regierung, der Schutz vor äußeren und inneren Gefahren.
Unsere Regierungs-Praktikanten haben sich stattdessen, über Jahrzehnte lieber im Scheinwerferlicht der aktuellen Medien, mit Gesetzes Aktionismus beschäftigt.
Damit haben sie ihren ganz persönlichen Anteil, am immer undurchschaubar werdenden Gesetzes Dschungel.
Wie man es besser macht:
Unsere amerikanischen Freunde sind dafür ein Lehrbeispiel. Als Besatzungsmacht hat man Nachkriegsdeutschland sehr schnell auf allen erdenklichen Ebenen in die eigenen Strategischen Planungen eingebunden. An dieser Stelle geht es nicht ohne etwas Zeitgeschichte.
Als Beispiele seien an dieser Stelle genannt:
  • Konferenz von Potsdam 2. August 1945: Entwaffnung, Entmilitarisierung, Entnazifizierung, demokratische Umgestaltung des Erziehungs- und Gerichtswesens, Wiederaufbau des politischen Lebens und der lokalen Selbstverwaltung nach “demokratischen” Grundsätzen. Übermäßige Konzentration der Wirtschaft sollte vernichtet und “das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf” gelegt werden.
  • Gesetz Nr. 46 des Alliierten Kontrollrates in Deutschland über die Auflösung des Staates Preußen, 25. Februar 1947: Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 13. August 1936 sollen jedoch die alten Verträge seit dem Gesetz vom 30. Januar 1934 nicht mehr rechtsverbindlich sein, weil damals die Länder ihren Charakter als Staaten verloren hätten. Diese Ansicht wird teilweise abgelehnt, weil sie darauf hinausliefe, dass von innerstaatlichen Rechtsgemeinschaften abgeschlossene völkerrechtliche Verträge durch innerstaatliches Staatsrecht einseitig beseitigt werden könnten. Dieser ablehnenden Auffassung schloss sich 1981 das Oberlandesgericht München an, als es den Fortbestand einer konkursrechtlichen Übereinkunft des Königreichs Bayern mit Schweizer Kantonen aus dem Jahre 1834 bejahte. Die Vertragskontinuität über das Jahr 1934 lässt sich jedoch dann erklären, wenn man bereits seit der Fusion der deutschen Staaten 1867/1871 deutscherseits das Reich als Vertragspartner ansähe. Es kann dann ein Untergang der Länder durch die Verreichlichung 1934 angenommen werden. Die Verträge gelten entweder nach 1934 nicht mehr fort, sodass sie auch nicht als Beleg für eine Fortexistenz der Länder herangezogen werden können, oder die Verträge binden das Reich, seitdem die Länder bei der Fusion der deutschen Staaten 1870/71 zum Deutschen Reich in bestimmten Sachgebieten ihre Völkerrechtsunmittelbarkeit verloren haben, so dass auch das Fortgelten der Verträge nicht die Fortexistenz der Länder als Staaten belegen kann. Mit dem Gesetz vom 30. Januar 1934 haben jedenfalls die Länder ihren Charakter als Staaten durch die Beseitigung ihrer Volksvertretungen und die Unterstellung der Landesregierungen unter die Reichsregierung verloren. Durch den damit verbundenen Verlust der Hoheitsrechte waren die Länder zu bloßen Gebietskörperschaften höherer Art des zum Einheitsstaat gewordenen Reiches herabgesunken.
  • Internationaler Fernmeldevertrag 2.Oktober 1947, auf Empfehlung der „Hohen Kommissare“ wurde Nachkriegsdeutschland Mitglied in dieser, damals als Verein organisierten Gruppe von Amerika freundlichen Staaten. Hier wurden die Grundlagen für die westlichen Überwachungs-Bestrebungen gelegt. Gleichzeitig wurden dort enge Verbindungen zur UNO aufgebaut.
  • Die Frankfurter Dokumente vom 1. Juli 1948, in denen wurde den Ministerpräsidenten in den elf Ländern der drei Westzonen, der Auftrag erteilt bis zum 1. September 1948 eine Verfassunggebende Versammlung einzuberufen, die eine demokratische Verfassung ausarbeiten sollte. Das neue Staatsgebilde sollte auch weiterhin einer, allerdings gemilderten, Besatzungsherrschaft unterworfen bleiben und seine künftige Verfassung bestimmte Vorgaben der Westmächte enthalten.
Zuerst einmal gilt es den historischen Kontext dieser Frage zu eruieren. Dazu gehören ohne Zweifel die Beantwortung der Frage nach dem Ende des Staates Preußen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das bestehende Rechtssystem. Ohne die besonderen Umstände der Beziehung der USA zu uns als Besatzungsmacht, zu betrachten und zu bewerten, wird es wohl kaum gelingen, eine auch nur im Ansatz sinnvolle Antwort zu formulieren. Warum sich hier kein einziger Beitrag renommierter Juristen damit auseinandersetzt bleibt obsolet.
Warum wohl haben es sich die damaligen Besatzungsmächte nicht nehmen lassen, dass Ende des Staates Preußen explizit zu deklarieren.
Wie ist ein, auf Befehl der Siegermächte zustande gekommenes, provisorisches GG in diesem Zusammenhang zu bewerten. Zumal, wenn die heutigen “Überwacher, maßgeblich Einfluss auf die Inhalte ges GG und aller damals entstandenen Gesetze genommen haben.
Zum Schluss noch ein Hinweis auf die Frage der Rechtmäßigkeit bzw. auch eine Erklärung für die “Mitwirkungspflichten” Deutschlands für das technische Gelingen dieser Spionage Aktivitäten. Deutschland wurde auf Befehl der USA, am 1.Juli 1947 Mitglied des Vereins “Internationaler Fernmelde Vertrag von Atlantic City”….Die Inhalte sind sind durch das Völkerrecht legitimiert. Mehr Nachhilfe gibt es heute nicht…..
Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser »Überleitungsvertrag« mit seinen alliierten Vorschriften infolge des »Zwei-plus-Vier-Vertrages« also aufzuheben. Dazu diente die »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung derBundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«, veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.
Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten – doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:
»3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:
ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8
DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs
SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3 SIEBENTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2 NEUNTER TEIL: Artikel 1
ZEHNTER TEIL: Artikel 4«
Doch damit noch nicht genug:
Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 …« (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, daß die in Ziffer 1 dieser »Vereinbarung« zugestandene Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen »nicht beeinträchtigt«.
Mit welchem Recht spricht man von einer »Suspendierung« des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der hier zitierten »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 … «(siehe oben) festgelegt wird, daß er in seinen grundsätzlichen Bestimmungen fortbesteht?
Nehmen wir als Beispiel aus den oben zitierten Bestimmungen, die in Kraft bleiben, aus dem ERSTEN TEIL den Artikel 2, Absatz 1.
Dieser Artikel des Überleitungsvertrages von 1954 lautet
»Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.
Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.«
Also gelten doch ganz offenbar grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts auch weiterhin!
Denn das heißt doch ganz klar und unzweifelhaft, daß bestimmte bisher im Rahmen des früheren Besatzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen für Deutschland fortgelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind oder nicht. Und das bedeutet, dass sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran auszurichten und zu halten hat.
Aus all diesen Verträgen und Vorgängen ergeben sich so wesentliche Fragen für den völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschlands und Berlins, dass sie dringend einer Klärung bedürfen!
Das »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« (so die offizielle Bezeichnung) ist zum anderen keine Verfassung »der« Bundesrepublik, sondern ein Nachkriegsprovisorium, geschaffen unter der Oberhoheit der ehemaligen Siegerstaaten »für« die BRD.
So fehlen dem GG die Zustimmung des deutschen Volkes und jedwede plebiszitären Elemente.
Über eine, uns im Grundgesetz Artikel 146 zugesicherte, eigene Verfassung zu entscheiden hat uns bisher zumindest kein Gericht oder Parlament verholfen.
Die grundlegende demokratische Forderung »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus« (Artikel 20 (2) GG) erschöpft sich in der Erlaubnis, alle vier bis fünf Jahre zur Wahl gehen zu dürfen, ohne die dann durchgeführte Politik in irgendeiner Weise korrigierend beeinflussen zu können.
Offiziell wird das Argument, die 2+4 Verträge hätten uns endgültig und Vollständig gesichert, gerne verwendet. Daran könnte man beim lesen des “Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990″ seine Zweifel haben.
“…wobei sie [Helmut Kohl] berücksichtigen, dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden”, bleibt unverändert.
Zusammenfassend stelle ich leider fest, dass es keinesfalls eine so Eindeutige Rechtslage gibt. Dafür scheint es nach wie vor auch nicht öffentliche Vereinbarungen zu geben, bzw. diese könnte es geben. Über den Inhalt einer solchen Vereinbarung, kann zum jetzigen Zeitpunkt nur spekuliert werden. Glaubt man dem SPD Urgestein Egon Bahr, so erscheint die Existenz solcher geheimen Vereinbarungen jedoch sehr wahrscheinlich.
Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis
Herbst 1969: Bundeskanzler Willy Brandt wird ein Schreiben vorgelegt. Erst weigert er sich, es zu unterzeichnen – dann tut er es doch.
Diese Undurchsichtigkeit lassen leider auch Verschwörungstheorien entstehen, die den Rechten, ewig gestrigen einen Nährboden bieten.
Meine kritischen Ansätze haben vielmehr den Hintergrund sich mit der Möglichkeit auseinander zu setzen, in der ein Zusammenbruch der gegenwärtigen Weltfinanzarchitektur denkbar ist. Kommt dem souveränen Nationalstaat als wirtschaftlicher “Zelle”, als Raum (potenzieller) relativer Stabilität, bzw. Stabilisierung im Chaos der Wirtschaftskrise dann nicht eine überlebenswichtige Rolle zu. Große Nationalstaaten wären als Kristallisationskerne einer danach entstehenden, nachhaltigeren Weltordnung unverzichtbar.
Über diese Anzeigen
Einige deiner Besucher werden an dieser Stelle von Zeit zu Zeit eine Werbeanzeige sehen.