Samstag, 25. Januar 2014

Der eingetragene Verein im Profifußball, Stichwort Gemeinnützigkeit?!

Gericht / Az.:

Kammergericht - LG Berlin - AG Charlottenburg 26.10.2004 1 W 269/04

BGB §§21, 22
FGG §§16 Abs. 2 Satz 1, 22 Abs. 1 Satz 1, 29 Abs. 2, 160a Abs.1
ZPO § 172

Verein mit wirtschaftlichen Hauptzweck

  • 1. Ein Verein dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt die Rechtsfähigkeit nicht durch eine Eintragung in das Vereinsregister, sondern durch staatliche Verleihung. Liegt daher kein Idealverein, sondern ein wirtschaftlicher Verein vor, ist die Eintragung abzulehnen.
  • 2. Maßstab für die Beurteilung ist dabei nicht nur der Wortlaut der Satzung, sondern die tatsächlich ausgeübte bzw. beabsichtigte Tätigkeit. Dabei ist die Annahme eines Idealvereins nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil der Verein irgendeine wirtschaftliche Betätigung vornimmt. Zur Erreichung seiner ideellen Ziele darf der Verein auch unternehmerische Tätigkeiten entfalten, ohne den Status eines Vereins im Sinne des § 21 BGB zu verlieren. Die unternehmerische Tätigkeit darf allerdings nicht Hauptzweck des Vereins sein.
  • 3. Ob aber ein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird, ist typologisch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB zu ermitteln. Der Sinn und Zweck der §§ 21, 22 BGB ist es, aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs, insbesondere des Gläubigerschutzes, Vereinigungen mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Formen zu verweisen und eine wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, soweit diese den Rahmen des sog. Nebenzweckprivilegs überschreitet. Eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 22 BGB liegt dabei vor, wenn der Verein am Markt gegenüber Dritten unternehmerisch tätig wird, für seine Mitglieder unternehmerische Teilfunktionen wahrnimmt oder allein gegenüber seinen Mitgliedern unternehmerisch auftritt. (Leitsatz der Redaktion)

Gericht / Az.:

Urteil des BFH vom 09.02.2011 I R 19/10 StBW 2011, 541

Internetauftritt kostet Gemeinnützigkeit

  • Für Vereine sind Internetauftritte heutzutage obligatorisch. Eine derartige Eigendarstellung weckt jedoch auch das Interesse von Finanzbeamten. Ein als gemeinnützig anerkannter Verein muss ausschließlich auf die Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke gerichtet sein. Hieran fehlt es, wenn ein Verein in seiner Selbstdarstellung im Internet umfänglich Aktivitäten darstellt, die nichts mit seinem satzungsmäßigen Zweck zu tun haben. In diesem Fall sind ihm die Gemeinnützigkeit und die damit verbundenen Steuervergünstigungen abzuerkennen.

Gericht / Az.:

FG Köln 10 K 2476/00

Gemeinnütziger Verein, voller oder ermäßigter Umsatzsteuersatz?

  • Ein Verein ist dann nicht gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung tätig, wenn er u.a. nicht selbstlos tätig ist. Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO dürfen die Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Zuwendungen sind wirtschaftliche Vorteile, die die Körperschaft unentgeltlich oder gegen zu geringes Entgelt einem Dritten zukommen lässt. (Leitsatz der Redaktion) AO § 55

Gericht / Az.:

Urteil des BFH vom 07.11.2007 I R 42/06 Betriebs-Berater 2008, 879

Steuerpflicht gemeinnütziger Vereine für Sponsoringeinnahmen

  • Verpflichtet sich der Sponsor eines eingetragenen, wegen Förderung des Sports i. S. von § 52 Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannten Vereins, die Vereinstätigkeit finanziell und organisatorisch zu fördern, und räumt der Verein dem Sponsor im Gegenzug u.a. das Recht ein, in einem von dem Verein herausgegebenen Publikationsorgan Werbeanzeigen zu schalten, einschlägige sponsorbezogene Themen darzustellen und bei Vereinsveranstaltungen die Vereinsmitglieder über diese Themen zu informieren und dafür zu werben, dann liegt in diesen Gegenleistungen ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Neben der Versteuerung als Betriebseinnahme, unterliegen die Zahlungen des Sponsors auch der Umsatzsteuer in Höhe des Regelsteuersatzes.

Gericht / Az.:

Beschluss des OLG Hamm vom 27.09.2011 I-27 W 106/11 NZG 2012, 189 NJW 2012, 940

Verein darf Mitgliederversammlung im virtuellen Raum abhalten

  • Das Oberlandesgericht Hamm eröffnet Vereinen die Möglichkeit einer modernen und zukunftsorientierten Organisation, indem es ihnen das Recht zuspricht, Mitgliederversammlungen entweder real oder virtuell im Onlineverfahren in einem nur für Mitglieder mit geschützten Legitimationsdaten und einem gesonderten Zugangswort zugänglichen Chat-Raum durchzuführen. Eine derartige Satzung ist rechtlich nicht zu beanstanden und kann im Vereinsregister eingetragen werden.

Gericht / Az.:

Urteil des LG Essen vom 26.04.2012 4 O 256/11 JurPC Web-Dok. 71/2012

Impressumpflicht auch für geschäftlich tätige Vereine

  • Ein Gewerbetreibender muss auf seiner Homepage insbesondere die im Handelsregister eingetragene Firma, ein vertretungsberechtigtes Organ, die Handelsregisternummer, das Handelsregistergericht, die korrekte ladungsfähige Anschrift sowie die Telefon- und ggf. Faxnummer angeben (Impressum). Diese Verpflichtung trifft jedoch nicht nur Internetunternehmen, sondern auch (gemeinnützige) Vereine, sofern sie im Rahmen ihres Internetauftritts geschäftliche Handlungen vornehmen. Ein geschäftliches Handeln ist jedoch nicht bereits im bloßen Werben um Spenden zu sehen. Werden aber beispielsweise Bücher zum Kauf angeboten, führt dies zur uneingeschränkten Impressumpflicht.Ein konkurrierender Verein kann gegen diesen Gesetzesverstoß eines anderen Vereins auch dann vorgehen, wenn der beklagte Verein die Informationen in Form eines Buches anbietet und der klagende ähnliche Informationen auf seiner Website bereithält.

Gericht / Az.:

BFH - FG Düsseldorf II R 66/05

Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in Kapitalgesellschaft nicht schenkungsteuerbar

  • Formwechsel eines auf Vermögensbindung gerichteten Vereins in Kapitalgesellschaft nicht schenkungsteuerbar - Analoge Anwendung einer Rechtsnorm bei Gesetzeslücke Der Formwechsel eines Vereins, dessen Zweck auf die Bindung von Vermögen gerichtet ist, in eine Kapitalgesellschaft unterliegt nicht der Schenkungsteuer.

Donnerstag, 23. Januar 2014

FC Schalke 04: Welche Bedeutung haben die Zahlen, die der Verein veröffentlicht?

Das Zahlenmaterial wurde im Mai 2011 für das Bilanzjahr 2010 des FC Schalke 04 geschätzt.

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Zahlen 2010:
Umsatzerlöse*: 169,468 Mio € (Einnahmesteigerung von 51,7 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr)
davon aus
Medienverwertungsrechten (34%): 57,62 Mio €
Werbung/Sponsoring (28%): 47,45 Mio €
Ticketing (19%): 32,2 Mio €
Rest (19%): 32,2 Mio €
Umsatzerlöse incl. "sonst. betr. Erträge": 174,5 Mio €Gewinn: +1,2 Mio € (Vereinsvermögen steigt von 30,4 Mio. Euro auf 31,6 Mio. Euro )Finanzverbindlichkeiten: 216 Mio € (-16 Mio € im Vergleich zum Vorjahr)
Vereinsverbindlichkeiten: 155 Mio € (+19,2 Mio € im Vergleich zum Vorjahr)Personalkosten: 78,068 Mio € (+14,746 Mio € im Vergleich zum Vorjahr)Spielerwerte: 55,698 Mio € (+24,264 Mio € im Vergleich zum Vorjahr)Tilgung Arena: 8,8 Mio € (bis 2018 getilgt. Rest ca. 61 Mio € [=Gesamtverbindlichkeiten-Finanzverbindlichkeiten])Quelle: http://www.schalke04.de/aktuell/news/ei ... ahlen.html


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F: Die Zahlen sind doch exhorbitant höher als erwartet, oder?
A: Absolut richtig aber nicht nur der Aufwand ist "exorbitant" gestiegen, sondern eben auch die Erträge.
Der positive Effekt wird ja auch sehr deutlich , wenn man die Ergebnisse gegenüberstellt:
Veränderung Personalkosten: +14,7 Mio.
Veränderung Unternehmensgewinn: +18 Mio.
(2009= -16,5Mio./2010= +1,5 Mio.)
Entscheidend ist letztendlich wie
1. erfolgsabhängig die Personalkostenstruktur konstruiert ist und
2. die Personalkosten und der Unternehmensgewinn sich "automatisch Saisonübergreifend anpassen.(z.B. auslaufende Verträge zum Saisonende)
F: Welche Aufwandspositionen sind um ~17 Mio € gestiegen? (= Umsatzsteigerung 51,7 – Personalkostensteigerung 14,7 – Ergebnisverbesserung zum Vorjahr 18)
A: Aus der Differenz zwischen Spielerzu-/verkäufen oder auch Transferausgeben – Transfereinnahmen - Diff.aus Buchwerten/erzieltem Transfererlös.
Abschreibungen + Aufwand aus Transfergeschäften(Transfereinnahmen - Transferausgaben) = -17.750.000 €Ist gleichzeitig auch ein Teil der Zunahme der Spielerwerte
Saison 2010/2011 Kaderzuwachs 19 Spieler; Kaderabgänge 19 Quelle:Kicker
Zugang
Karimi, Ali-Annan, Anthony-Charisteas, Angelos-Danilo Avelar-Plestan, Nicolas-Jurado, José Manuel-Huntelaar, Klaas Jan-Deac, Ciprian-Sarpei, Hans-Escudero, Sergio-Raul-Papadopoulos, Kyriakos-Uchida, Atsuto-Unnerstall, Lars-Jendrisek, Erik-Grossmüller, Carlos-Pourie, Marvin-Hoogland, Tim-Metzelder, Christoph
Bezahlte Ablösesummen: 39 Mio.
Gehälter Zugänge: ca. 26,55 Mio.
Abgang
Ibraimi, Besart Rakitic, Ivan Stevanovic, Predrag Jendrisek, Erik Jones, Jermaine Rafinha Grossmüller, Carlos Reginiussen, Tore Westermann, Heiko Zambrano, CarlosYalin, Emin Bordon, Marcelo José Sanchez, Vicente Moravek, JanZé Roberto Asamoah, Gerald Amsif, Mohamed Mineiro Kuranyi, Kevin
Erhaltene Ablösesummen: 20,5 Mio.
Gehälter der Abgänge: ca. 27,1 Mio.
F: Hatte Magath also doch Recht, wenn er von einer Reduzierung der Spielergehälter sprach (Alt: 27,1 Mio €, Neu: 26,55 Mio €)?
A: Spielergehälter sind ein Teil der Personalkosten, diese könnten zum Beispiel gesunken sein wenn es eine Veränderung zu mehr Leistungsbezogenen Verträgen gibt.
Beispiel: Vertrag Spieler A (alt)
Jahresgehalt=1 Mio.
Einsatz-/Punkteprämien 0,5 Mio.
Gesamtanteil an den Personalkosten= 1,5 Mio.
Gesamtanteil an den Spielergehältern= 1 Mio.Beispiel: Vertrag Spieler A (neu)
Jahresgehalt=0,5 Mio.
Einsatz-/Punkteprämien 1,5 Mio.
Gesamtanteil an den Personalkosten= 2,0 Mio.
Gesamtanteil an den Spielergehältern= 0,5 Mio.Das führt dann zum Beispiel zu einer Reduzierung des Spielergehaltes um 50% aber eben zu einer Erhöhung der Personalkosten um 30%.
Im Sinne einer Leistungsgerechten Entlohnung machen solche Konstellationen aber durchaus Sinn, weil diese Steigerungen eben nur für den Fall des sportlichen und damit auch wirtschaflichen Erfolges des Vereins entstehen!
F: Warum sind die Personalkosten (+14,75 Mio €) dann so in die Höhe geschossen, wenn sich die Spielergehälter nicht erhöht haben?
A: Erläuterung zu den gestiegenen Personalkosten(+14,746 Mio.)
Hierin enthalten sind:
1. sämtliche Gehälter aller Mitarbeiter des Konzern enthalten (Spieler+Verwaltung+Trainerstab+...etc.).==> fix, vertragsbezogen also Saisonübergreifend !
2. Leistungsprämien aller Spieler.==> variabel weil Erfolgsabhängig und vertragsbezogen, also Saisonübergreifend!
3. Handgelder+Vermittlerprovisionen für ablösefreie Spieler die geholt wurden.==> fix/variabel, Verhandlungsergebnis i.d.R. wirkt sich nur in einer Saison aus, weil "Einmalzahlung"!
In der Summe sind diese Kosten also von 63 Mio. auf 78 Mio. angewachsen.a) ca. 2-3 Mio.
da die Wintertransfers vor allem aus ablösefreien Spielern bestand mussten die normalerweise aktivierungsfähigen Transfernebenkosten (Handgeld+Beraterprovisionen) als Personalkostenerfasst werden. Diese Kosten sind aber nur einmal Effekte die in der nächsten Bilanz nicht mehr auftauchen.
b) ca. 4-5 Mio.
Erhöhte Prämienzahlungen (Rückrunde der Saison 2009/2010+DFB-Pokal+CL)
c) ca. 5 Mio.
Stab "Magath".
d) 1-2 Mio.
Gehaltssumme des Spielerkaders.Fazit:
Leistungsbezogene Verträge können natürlich zu erhöhten Personalkosten führen aber nur im Erfolgsfall!
Dafür verpflichtet sich der Spieler ja auch zu mehr eigenem Erfolgsrisiko und damit zu mehr Einkommensrisiko.
F: Thema „Einmalzahlung/-effekte. Wann fallen diese an und werden zu den Personalkostengerechnet?
A: Die Einmaeffekte entstehen zwangsläufig, weil die Transferstatuten der DFL und die Steuergesetzgebung bei uns das gar nicht anders zulassen!
Handgelder+Vermittlerprovisionen, als sogenannte Anschaffungsnebenkosten, werden normalerweise gar nicht als Personalaufwand erfasst. Das wird nur dann erforderlich wenn ein Spieler ohne Ablöse geholt wird. Also um das einmal einfach zusammen zufassen: Ohne Transferaufwand keine Trandfernebenkosten!
F: Die Spielerwerte sind um 24 Mio € gestiegen. Wie werden diese berechnet?
A: Will man jetzt die Gesamtwerte des Kaders ermitteln addiert man also folgendermaßen:
Spieler A= Transferkosten-(Abschreibungssumme*Vertragsjahr)
+Spieler B= Transferkosten-(Abschreibungssumme*Vertragsjahr)
+Spieler C= Transferkosten-(Abschreibungssumme*Vertragsjahr)
d.h. werden keine neuen Spieler (ablösepflichtig) verpflichtet sinkt die Summe der Spielerwerte.
Umgekehrt steigt die Summe der Spielerwerte, wenn die Summe der Transferkosten höher als die Summe der Abschreibungen ist.
Darüber hinaus ist wichtig, das jeder selbst ausgebildete Spieler und auch die Spieler die der Verein ohne Transferentschädigung verpflichtet hat, keinen Wert in der Bilanz (Spielerwerte) darstellen.
Verlässt ein solcher Spieler den Verein und erhält der Verein dafür eine Transferentschädigung erhöhen sich die Einnahmen.
Beispiel1:M.Neuer
Bilanzwert=0
Erhaltene Transferentschädigung in 2011= 18 Mio.
==> Erhöhung des Umsatzes in 2011 um 18 Mio.
Beispiel2:Albert Streit
Vertrag 2008-2012
Transferkosten 2,5 Mio.
Buchwert 2008= 2,5 Mio.
Buchwert 2009= 1,875 Mio.
Buchwert 2010= 1,25 Mio.
Buchwert 2011= 0,625 Mio.
Buchwert 2012= 0 Mio.
Variante 1: Verkauf 2011, Transfererlös 1Mio = Erhöhung des Umsatzes um 0375 Mio.
Variante 2: Vertragsende 2012, Transfererlös 0 Mio.= keine Auswerkung auf das Ergebnis, da Buchwert und Erlös = 0
F: Die gestiegenen Spielerwerte sind doch fiktiv, wenn du 10-15 Leute verkaufen mußt, um Kosten zu reduzieren! Und wir werden nicht wenige Spieler ablösefrei oder für wenig Geld gehen lassen müssen...
A: Die Spielerwerte sind nicht fiktiv, sondern müssen und werden seit dem Bosman-Urteil in allen Vereinen nach einem einheitlichen Bewertungsschema bewertet.
Du musst keinen einzigen Spieler aus bestehenden Verträgen verkaufen um die Kosten zu reduzieren!
Denn erstens laufen ca. 6 Verträge 2011 und weitere 6 weitere laufen 2012 aus. Zusätzlich wird jawohl ein M.Neuer den Verein bereits jetzt 2011 verlassen. D.h. also es werden 7 Spieler weniger 2011 auf der Gehaltsliste stehen. Bei einer Kadergröße von insgesamt 32 Spieler!
Allerdings ist es richtig das wir ja auch etliche Spieler die ausgeliehen waren zurückerhalten!
Das sind 5 Spieler!
Berücksichtigt man jetzt noch das die Transferperiode ja noch bis zum August läuft sehe ich da keine großen Probleme.
F: Also gibt es eine einheitliche Bewertung in der Liga, so daß man zumindest den buchhalterischen Wert der Spieler vergleichen kann?
A: Kann man, weil diese Regeln seit dem Bosman-Urteil gelten.
Das ist auch der Grund warum die Vereine so betroffen waren von diesem Urteil, denn dieSpielerwerte sind neben den Eigentumswerten der Stadion+Grundstücke die einzigen Eigenkapitalpositionen.
Ausnahmen hiervon stellen die Vereine, die in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften konstruiert sind, dar. Diese haben zusätzlich als Eigenkapitalposition das Beteiligungskapital der Anteilseigner.
Beispiel:
FCBauern
AUDI AG 2,5 Mio. Anteile
9,09%ige Kapitalbeteiligung an der FC Bayern München AG in Höhe von 90 Mio.
Adidas Group 2,5 Mio. Anteile
9,09%ige Kapitalbeteiligung an der FC Bayern München AG in Höhe von 79 Mio.Spielerwerte und Immobilien+Grundstückswerte konnten in der Vergangenheit innerhalb gewisser Bandbreiten durchaus "manipuliert" werden.
(siehe BxB 2004/2005 oder bei uns die "1 €" Lösung Parkstadion)
F: Wie berechnet sich die Einheitsbewertung eines Spielers?
A: Transferaufwand ./. Abschreibung max. 5 Jahre(Vertragslaufzeit) = Buchwert(Spielerwert)
Spieler A wird gekauft für 15 Mio.(incl. 6 Mio.Handgeld+Provision). Vertragslaufzeit 3 Jahre:
Buchwert Jahr 1= 9 Mio.
Buchwert Jahr 2= 6 Mio.
Buchwert Jahr 3= 3 Mio.
Buchwert Jahr 4= 0 Mio.
F: Wie wirkt es sich aus, wenn ein Spieler nicht zu seinem Buchwert den Verein verläßt?
A: In der Zukunft abweichende Ergebnisse werden dann entweder als Aufwand oder als Erlös erfasst!
Um bei deinem Beispiel Metzelder zu bleiben:
Metzelder kam Ablösefrei, insoweit existiert in unserer Bilanz kein Buchwert für den Spieler Metzelder!
Variante1:
Sollte der Spieler vor Vertragsende (2013) verkauft werden erhält der S04 eine Ablösesumme. Diese Summe würde dann als zusätzlicher Erlös in die Bilanz einfließen, weil der Buchwert=0 beträgt.
Variante2:
Sollte der Spieler erst nach Ablauf des Vertrages(2013) den Verein verlassen, erhält der S04 keine Ablöse. In der Bilanz hätte das keinen Einfluss, da ja der Buchwert=0!
So um das anhand eines anderen Beispiels noch deutlicher zu machen, wähle ich mal M.Neuer:
Neuer kam aus der eigenen Jugend, insoweit existiert in unserer Bilanz kein Buchwert für den Spieler Neuer!
Variante1:
Da der Spieler wohl in 2011 zu den Bauern wechselt, erhalten wir in 2011 wohl 18 Mio. und in 2012 wohl weitere 3 Mio. und weitere 4 Mio. je nach Erfolg der Bauern.
Die 18 Mio. in 2011 sind dann ein zusätzlicher Erlös, weil der Buchwert=0 beträgt.
Selbst im Jahr 2012 wären die 3 Mio. ein zusätzlicher Erlös aus dem gleichen Grund. Das gleiche gilt auch für die weiteren denkbaren 4Mio..
F: Welche Auswirkung hat die Erhöhung der Spielerwerte?
A: Seit dem Bosman Urteil gibt es keinen Freiraum mehr was die Bewertung der Spieler angeht!
Transferaufwand ./. Abschreibung max. 5 Jahre(Vertragslaufzeit) = Buchwert (Spielerwert) = Teil des Eigenkapitals = postiv für die Kreditlinie!Und zur weiteren Klärung:
Alle "selbst ausgebildeten" Spieler (Neuer, Höwedes etc.) dürfen gar nicht bewerte werden. Ihre "Werte" werden erst mit einem tatsächlichen Transferlös Ergebniswirksam!
F: Es ist doch unter dem Strich völlig irrelevant, ob Du mehr Geld in Ablösesummen oder mehr für Handgeld/Berater etc. aufwendest. Das Geld ist weg. Und wenn Du so eine völlig irrsinnige Fluktuation im Kader hast wie wir unter Mr. Universum, dann sind das eben auch keine Einmaleffekte!
A: Du hast natürlich recht die Ausgaben haben trotzdem stattgefunden!
Deshalb lautet ja die eigentliche Frage was habe ich für dieses Geld bekommen?
Die positiven wirtschaftlichen Rffekte hatte ich oben erläutert.
F: Wo und wie werden Transfererlöse verrechnet?
A: Erfolgswirksame Buchungen
• verändern das Eigenkapital und werden in der GuV erfasst
• Aufwandskonto an Bestandskonto, Bestandskonto an ErtragskontoBeim Verkauf von Spielern
Beispiel1:
Spieler verläßt den Verein für eine Ablöse die dem aktuellen Buchwert entspricht!
Verkaufspreis gleich Restbuchwert: keine Erfolgswirkung
Bank an Spielerwerte+ berechnete UStBeispiel2:
Spieler verläßt den Verein für eine Ablöse die unter dem aktuellen Buchwert liegt!
Verkaufspreis kleiner als Restbuchwert: periodenfremder Aufwand
Bank + sonstiger betrieblicher Aufwand an Spielerwerte+ berechnete UStBeispiel3:
Spieler verläßt den Verein für eine Ablöse die größer als der aktuelle Buchwert ist! (Neuer 18 Mio./Rafinha 9 Mio.)
Verkaufspreis größer als Restbuchwert: periodenfremder Ertrag
Bank an Spielerwerte+ berechnete USt + sonstiger betrieblicher ErtragDa die jährlichen linearen Abschreibungen kontinuierlich den Bestand der Spielerwertereduzieren, werden diese natürlich ebenso erfolgswirksam!Insofern kann, bei einem Anstieg der Spielerwerte um 24 Mio., kein zusätzlicher Aufwand von 17 Mio entstanden sein, o.k.!
So deshalb habe ich nochmal genauer nachgeschaut:
Wir haben eine "Aufwandsrückstellung" für das Arenadach gebildet.
Und zusätzlich gibt es auch noch antizipative Passivposten.
F: Wir haben doch Anteile an der Arena verkauft an die Stadt Gelsenkirchen. Ist das der Wert der die 16 Millionen Tilgung (Ann.: der Finanzverbindlichkeiten) darstellt?
A: Nein!
Der GEW-Deal hat ein kleines bisschen Ähnlichkeit mit dem Audi/Adidas Konstellationen der Bayern. Diese 200 Mio. sind Beteiligungen und erhöhen somit das Eigenkapital.
F: Dass der Gewinn nicht so hoch ausgefallen ist, wie erwartet, liegt nicht nur an der Steigerung der Personalkosten. Es wurde aber auch kein Umsatz von 170 Mio € erwartet. Von daher müssen doch auch andere Aufwandspositionen erheblich gestiegen sein, oder?
A: Du hast Recht!==> Rückstellungen!
F: Sind die Aufwandsrückstellungen ( für die beabsichtigte Dach-Reperatur ) in der GuV angesetzt worden?
A: Wo sonst! ==>"sonstiger Aufwand"
F: Der Verein Schalke 04 mietet doch die Arena von der Stadionbetreibergesellschaft.
Insofern kann der Verein keine Rückstellung für die Dachreparatur bilden. An der Stadionbetreibergesellschaft ist der Verein auch nur noch zu weniger als 50% beteiligt (wenn ich mich richtig erinnere?).
A: Ich beziehe mich aber auf die Konzernbilanz!Grundsätzlich hättest du Recht ,wenn dem so wäre!
Allerdings dürften dann auch, auf der Passivseite die Stadionverbindlichkeiten und auf der Aktivseite das Anlagevermögen, bei uns nicht mehr auftauchen.
F: Das Stadion ist nicht in der Bilanz des Vereins, ebenso sind die Schulden bzgl. des Stadions dort nicht ausgewiesen, oder? Die Anteile des Vereins am Stadion ( genauer an der Stadionbetreibergesellschaft) müssten auf der Aktivseite ausgewiesen sein sowie ggfls. Schulden im Zusammmenhang mit der Beteiligung am Stadion. Meines Erachtens ist der Anteil des Vereins am Stadion (besser Stadionbetreibergesellschaft) auf ca,. 40% gesunken.
A: Deine Info`s stammen aus 2008! Damals wurde aber auch folgendes vereinbart:
Schalke hat eine Rückkaufoption ausgehandelt ,die den Verein in die Lage versetzt, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in den Besitz von gut drei Viertel der Stadionanteile zu kommen.Hier noch ein Zitat aus der Bilanz 2009 der Stadion-Beteiligungsgesellschaft mbH&Co.Immobilien KG:
"...Darüber hinaus wurde im Geschäftsjahr 2009 zwischen dem Fußballclub Gelsenkirchen-Schalke 04 e.V. und der Gesellschaft für Energie und Wirtschaft, Gelsenkirchen ("GEW") ein Kaufvertrag über Kommanditanteile i.H.v. EUR 14,9 Mio (37,25 % des Kommanditkapitals) abgeschlossen. Die Anteilsübertragung erfolgte grundsätzlich mit Wirkung zum 31. Dezember 2009. Der Kaufvertrag sah jedoch aufschiebende Wirksamkeitsbedingungen vor, die erst am 2. April 2010 erfüllt waren. Demzufolge wurde die Anteilsübertragung erst nach dem Bilanzstichtag vollzogen. Der Kaufvertrag beinhaltet eine Call-Option für den Verein und eine Put-Option für die GEW bezogen auf den übertragenen Kapitalanteil. Aufgrund der Ausgestaltung dieser wechselseitigen Optionen ist kein Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf die GEW gegeben. Die Gesellschaft verbleibt somit im Konsolidierungskreis des Konzerns...."
F: Soweit ich das kenne kann eine Rückstellung erst gebildet werden wenn die Leistung erbracht ist bzw. wenn die Verpflichtung besteht.
Die mögliche Belastung von x Millionen kann aber im Anhang genannt werden da dies die Mitglieder doch etwas angeht.
Sollte Schalke gesetzlich zur Reparatur verpflichtet sein bzw. ein schwebendes verfahren gegeben sein, dann muss dies (wenn ich mich nicht irre) sogar rückgestellt werden (zumindest zu einem gewissen % satz)... hab jetzt nicht nachgeschaut aber wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht war es so.
A: HGB §246 Abs.1+2 in Verbindung mit dem BiMoG
Generell sind Aufwandsrückstellungen nur noch erlaubt, wenn in den ersten 3 Monaten des folge Jahres die Leistung erbracht ist.
Da aber das BiMoG offensichtlich noch nicht überall bekannt ist (siehe Jahresabschluß Gelsenwasser AG 2010), werden in vielen Unternehmen sogar regelmäßig anfallende größere Instandhaltungsaufwendungen zur Bildung von Aufwandsabschreibungen genutzt.
Erst bei der nächste Steuerprüfung wird sich dann zeigen wie das FA darüber denkt.
F: Magath hat doch für einen Anstieg der Vereinsverbindlichkeiten (auf 155 Mio €) gesorgt....
A: Hast du auch daran gedacht, das alleine durch unsere Anleihe in Höhe von 11 Mio. unsere Verbindlichkeiten angestiegen sind.
Und das die Verbindlichkeiten des Gesamtkonzerns um 16 Mio. (von 232 Mio. auf 216 Mio.) gesunken sind!
Sorry gehört aber auch zum wirtschaftlichen Ergebnis.
F: Welche Effekte werden sich in der nächsten Bilanz bemerkbar machen?
A: Man wird in der nächsten Bilanz in einer Größenordnung von ca. 30 Mio. noch von der CL provitieren und eine Absenkung der Personalkosten kommt automatisch durch
1. auslaufende Verträge. ca. ./. 6-8 Mio.,
2. geringere Prämienzahlungen ./. 0,5-1 Mio.,
3. Stab Magath ./. 8-10 Mio.
Zustande.
F: Und wie könnte diese Bilanz dann ausfallen?
A: Es fließen ja auch die größten Teile der CL+Pokaleinnahmen erst in die Bilanz 2011, das sind so ungefähr schlappe 35-40 Mio.! Wenn man dann noch die "Neuer-Mio." dazu rechnet, werden wir also ohne CL-Teilnahme locker 53-58 Mio. zusätzlichen Umsatz haben. Nimmt man als Basisumsatz das Ergebnis 2009 also 119 Mio., das ja ebenfalls ohne CL+Pokalerfolge abgeschlossen wurde, so werden wir ohne besondere Anstrengungen sogar das Ergebnis 2010 von 169 Mio. noch um 3-8 Mio. auf 172-177 Mio. im Jahr 2011 steigern.
Dabei ist eine Reduzierung der Personalkosten noch nicht einmal berücksichtigt, also weiterhin 78 Mio.!!!
Das nenne ich mal einen richtig tollen Arbeitsplatz für unseren aktuellen Vorstand!
Die könnten eigentlich für die Saison 2011/2012 auf ihre Gehälter verzichten!
Das meiste erledigt sich ja quasi von alleine:
Personalkosten
1. durch die Entlassung des Magath-Stabs ./. 6-8 Mio.
2. 5 Auslaufende Verträge+"Neuer-Verkauf" ./. 3-4 Mio.
3. Reduzierte Punkte-Prämien ./. 3-4 Mio.
Alleine durch diese nicht zu verhindernden Effekte sind wir dann mindestens wieder auf dem Niveau von 2009. Und nur zur Erinnerung 2008 lagen die Personalkosten nur im FC Schalke04 e.V. bei über 69 Mio., rechnet man da noch die damals noch vorhandenen Personalkosten der Einzelgesellschaften dazu, kam man damals auf über 72 Mio.!
78 Mio.
./. 6 Mio.(8 Mio.)
./. 3 Mio.(4 Mio.)
./. 3 Mio.(4 Mio.)
= 66 Mio.(62 Mio.)
Der Beitrag stammt ursprünglich aus dem alten Tausend-Freunde-Forum (TFF) von "der_blauweisse1"