Montag, 28. Oktober 2013

Überwachung durch die NSA, nur die Spitze des deutsch-amerikanischen (Miß-) Verhältnisses


Worauf gründet sich Deutschlands Reichtum, unser Staatsvermögen? Wo sind die Deutschen Goldreserven?

Ein Thema das vielleicht noch brisanter ist als die Datenüberwachung durch den US Geheimdienst, NSA.
Weis die Bundesregierung wieder nichts und die Bundesbank auch nicht.
Es kommen Zweifel auf warum, die absolute Freundschaft mit den USA, nie infrage gestellt wird.
Was sagen Herr Gauck, Frau Merkel, Herr Schäuble?
Deutschen Goldreserven entsprechen rund 70 %[1] der Währungsreserven der Deutschen Bundesbank. Deutschland steht seit dem Ende der 1960er Jahre[2] mit der Höhe seiner Goldreserven an zweiter Stelle[1] hinter den Vereinigten Staaten.
Der Wert der 3391 Tonnen umfassenden deutschen Goldreserven wurde zum 31. Dezember 2012 mit 137,51 Milliarden Euro beziffert.[3] Bei einer Währungskrise würden die Reserven in Devisen umgewandelt werden, indem die Goldreserven zunächst verpfändet und anschließend verkauft würden.[4] Der Schatz soll das Vertrauen der Bürger ins Geld stärken.

Bestand und Lagerorte

imageVon dem Goldbestand von 3391,3 Tonnen (Stand: März 2013)[5] lagern 1536 Tonnen (~45 Prozent) bei der US-Notenbank Fed in New York. Rund 8000 Tonnen, lagern im Tresor der New Yorker Fed. Von denen gehören allerdings nur sechs Prozent den Amerikanern – der Rest auswärtigen Notenbanken. 450 Tonnen (~13 Prozent) bei der Bank of England in London und 374 Tonnen (11 Prozent) bei der Banque de France in Paris. 1036 Tonnen, ungefähr ein Drittel (~31 Prozent) des Bestandes verwahrt die Bundesbank selbst in den eigenen Tresoren im Inland.[6]
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Die Lagerung bei den Zentralbanken unserer Besatzungsmächte
Die Zentralbanken in London und Paris lehnten den Wunsch, die physischen Goldbestände der Bundesbank in Augenschein zu nehmen, ab.
Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele einen abschlägigen Bescheid: „Leider müssen wir Ihnen nach Rücksprache mit den beiden Notenbanken mitteilen, dass die Bank of England und die Banque de France Besuchern keinen Zutritt zu ihren Tresoren gewähren.“ Die Zentralbanken hätten keine „Sonderbereiche für Besucher“.
Allerdings hatte der französische Notenbank-Chef Christian Noyer im Interview mit der F.A.Z. erst kürzlich versichert: „Unsere Kunden (die Gold bei der Banque de France hinterlegt haben) können sich das ansehen, wann immer sie wollen.“
Das Gold ist in den fünfziger und sechziger Jahren als Bezahlung der hohen deutschen Außenhandelsüberschüsse in den Besitz der Bundesbank gekommen. Frankreich hat unter Präsident Charles de Gaulle 1966 sein Gold mit U-Booten aus New York abgeholt. Der damalige Bundesbank-Präsident Karl Blessing dagegen versicherte 1967 in einem Brief, Deutschland werde sein Gold nicht antasten, solange amerikanische Truppen in Deutschland stationiert seien. „Wir vertrauen unseren Partnern wie der amerikanischen Notenbank“, sagt Bundesbank-Präsident Jens Weidmann 2012. „Unsere Bilanzierung beruht auf Barrenlisten und einer ausdrücklichen Bestätigung der Partnernotenbanken über die Anzahl der bei ihnen für uns verwahrten Feinunzen Gold.“ Mittlerweile konnte man aber auch schon die unterschiedlichsten Begründungen hören, warum die Goldbarren in New York nicht einfach mal stichprobenhaft kontrolliert werden – wie man das im Keller in Frankfurt schließlich auch macht. Mal hieß es, die Barren in New York seien so eng gestapelt, dass dort kein Mensch hindurch käme. Dann hörte man, zu viel Misstrauen gegenüber den Vereinigten Staaten könnte womöglich zu diplomatischen Verwicklungen führen. Auch die hohen Kosten für eine Reise über den großen Teich wurden schon mal vorgeschoben.
Vielleicht ist es einfach unangenehm, darum zu bitten?
Immerhin sind die Sicherheitsvorkehrungen bei der Fed in New York streng. Fast wie in Fort Knox im Bundesstaat Kentucky, wo traditionell ein Großteil der amerikanischen Goldreserven lagert. 4580 Tonnen sollen es in Fort Knox sein, wo die erste amerikanische Infanteriedivision mit 10.000 Soldaten und 300 Panzern das Gold bewacht. Deutlich mehr Gold aber, rund 8000 Tonnen, lagern im Tresor der New Yorker Fed. Von denen gehören allerdings nur sechs Prozent den Amerikanern – der Rest auswärtigen Notenbanken.image
Die Fed ist eine Mischung aus privater und einer Staats Bank und ein Konsortium aus den führenden amerikanischen Banken, wie Goldmann und Sachs, Morgan Stanley und anderen und was von diesen Banken zu halten ist, das wissen wir ja: Sie sind die Hauptverantwortlichen für die anhaltende Finanzkrise.
Der Fed-Tresor liegt 80 Fuß unter der Erde, gebaut in den Fels von Manhattan. Nur mit einem Aufzug kommt man hinunter. Statt einer Tür gibt es einen 90 Tonnen schweren Stahlzylinder, der sich in einem 140 Tonnen schweren Stahlrahmen nur um 90 Grad drehen, aber nicht herausnehmen lässt. Kein einzelner Mitarbeiter kennt die Kombination zum Öffnen; nur gemeinsam können sie den Tresor aufmachen. Und zweimal im Jahr müssen die Mitarbeiter am Schießtraining mit unterschiedlichen Waffengattungen teilnehmen. Die Fed selbst wirbt damit, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen so gut seien, dass selten ein Land darum gebeten habe, seine Goldvorräte überprüfen zu dürfen.
Gold-Leasing-Geschäfte werden abgeschlossen zwischen einem Geschäftspartner, der physisches Gold besitzt, und einem, der aus irgendwelchen Gründen eine Verpflichtung hat, Gold zu halten, dies aber nicht physisch tun will. Auch die Bundesbank hat eingeräumt, solche Geschäfte in der Vergangenheit in begrenztem Umfang getätigt zu haben. Im Augenblick soll aber kein Gold verliehen sein. Kritiker der Gold-Lagerung in Amerika hingegen argwöhnen, womöglich sei das deutsche Gold dort auch in irgendeiner Form verliehen – und existiere nur noch auf dem Papier. Sie fühlen sich bestätigt durch die Form der Bilanzierung der Goldvorräte in der Bilanz der Bundesbank. Dort sind nämlich „Gold und Goldforderungen“ in einem gemeinsamen Posten zusammengefasst. Was davon physisches Gold ist, auf das auch ärgste Kritiker in Krisenzeiten vertrauen würden, und was nur Goldforderungen, also letztlich auf Gold lautende Wertpapiere, sind, ist also zumindest nicht mit der Beweiskraft der Bilanz festzustellen.
„Es gibt keine Beweise dafür, dass das Gold nicht da ist, sagt Weinberg, „aber angesichts der Währungskrise des Euro wäre es schön, das genauer zu wissen.“
Nazi-Gold soll nicht mehr dazwischen sein
In der Vergangenheit sind auch schon mal gefälschte Goldbarren aufgetaucht. Nicht nur Notenbanken in Afrika haben sich wohl gelegentlich so etwas andrehen lassen. Auch in China sollen Barren aufgetaucht sein, die mit Wolfram gefüllt waren: einem Stoff, der ein ähnliches spezifisches Gewicht hat wie Gold. Nur durch Aufbohren konnte das bewiesen werden.
Die Franzosen immerhin haben ihr Gold bereits vor vielen Jahren nach Paris heimgeholt. Wie die Deutschen auch hatten sie in den 50er und 60er Jahren große Vorräte in New York angehäuft. Das war eine Folge des damaligen internationalen Währungssystems, des Bretton-Woods-Systems: In diesem System fester Wechselkurse sammelten Länder, die einen großen Überschuss im Außenhandel erwirtschafteten, Währungsreserven in Dollar an, die sie bei der amerikanischen Notenbank in Gold umtauschen konnten. Die Goldvorräte der Bundesbank in Amerika sind somit das „goldene Erbe des Wirtschaftswunders“, wie es ein Notenbanker einmal formuliert hat. Nazi-Gold soll nicht mehr dazwischen sein.
Frankreichs Staatspräsident Charles de Gaulle jedenfalls wollte 1966 sichergehen – und tauschte große Mengen von Dollarreserven in Gold um und ließ das französische Gold von New York nach Paris bringen.
Er sagte, es erscheine ihm unerträglich, dass Frankreichs Gold „dem Zugriff einer fremden Macht preisgegeben sein könnte“.
Deutschlands Verhältnis zu Amerika war damals deutlich enger – die Bundesbank folgte dem Beispiel Frankreichs daher nicht. Veröffentlicht wurde viele Jahre später ein Brief des damaligen Bundesbankpräsidenten Karl Blessing (des Großvaters des heutigen Commerzbank-Chefs), in dem auch ein Zusammenhang mit der Stationierung amerikanischer Truppen in Deutschland hergestellt wurde. Blessing versicherte in diesem als „Blessing-Brief“bekanntgewordenen Schreiben vom 30. März 1967 seinem amerikanischen Kollegen William McChesney Martin, Deutschland werde seine Dollarreserven nicht in Gold umtauschen und heimbringen lassen, solange amerikanische Truppen in Deutschland stationiert seien.
Aus Angst vor einem russischen Überfall
Das deutsche Gold eine Art Faustpfand also? In einem Interview mit dem „Spiegel“ kurz vor seinem Tod stützte Blessing diese These.
Es habe eine unausgesprochene Drohung des amerikanischen Hochkommissars John McCloy gegeben, Amerikas „Boys“ könnten andernfalls aus der Bundesrepublik abgezogen werden.
Später gab es ein anderes Argument, warum die deutschen Goldvorräte lieber nicht in Frankfurt lagern sollten: die Angst vor einem russischen Überfall. Schließlich liegt die Stadt nur 100 Kilometer Luftlinie von jenem Punkt entfernt, der im Kalten Krieg den Namen „Fulda Gap“ trug – eine Stelle an der innerdeutschen Grenze, die sich aufgrund ihrer topographischen Gegebenheiten gut für einen Einmarsch der Truppen des Warschauer Pakts geeignet hätte.
Bis heute hat es eine tatsächliche Überprüfung der Bestände durch Mitarbeiter der Bundesbank nicht gegeben. Die Bestände sollten, nach Aussagen des Bundesbank Chefs, aus den USA und aus Frankreich nach und nach wieder nach Deutschland gebracht werden. Doch glaubt manHedgefonds Manager William Kaye sind die deutschen Goldvorräte aus den USA gar nicht mehr abrufbar.
„Deutschland wird das Gold nie wieder sehen“, sagte William Kaye im Gespräch mit Eric King, dem Gründer des alternativen Finanzportals kingworldnews.com. Demnach hat beispielsweise die Fed regelmäßig Gold an US-Banken wie Goldman Sachs und JP Morgan „verliehen“. Die Fed habe regelmäßig mehrere Tonnen Gold „verliehen“, um den Goldpreis zu drücken, sagte Kaye, der selbst einmal für Goldman Sachs gearbeitet hat. Eine Art Lesing-Vertrag, nur, dass das Gold nicht so zurückkommen wird, wie es die Fed wünscht. Denn die US-Banken verkaufen das Gold an den Markt – sowohl das Fed-Gold als auch das Bundesbank-Gold wechsle so den Besitzer.
Über den Markt wurde das Gold dann Kaye zufolge beispielsweise auf dem Goldmarkt in Hongkong verkauft. „Aber Deutschland wird das Gold nie wieder sehen, weil es sich sicher auf meinem Konto und den Konten unserer Investoren in Hong Kong befindet“, so Kaye. In Hong Kong sei das Gold geschmolzen worden:
„So funktioniert es in der Praxis. Das Fed-Gold, von dem die Amerikaner denken, dass es ihnen gehört, ist verschwunden. Das Gold, von dem die Deutschen gesagt haben, sie werden es in 7 Jahren wieder bekommen, werden sie nie wieder sehen. Weil es nicht mehr existiert (bei der Fed). Ich besitze es. Die Peoples Bank of China besitzt es. Die Reserve Bank of India besitzt es. Die Zentralbank der Russischen Föderation besitzt es. Aber die Menschen in Deutschland (und Amerika) besitzen es nicht.“
In den vergangenen Jahren hat China stetig mehr Gold über Hong Kong importiert: Seit Ende 2011 fast 2.000 Tonnen Gold. Und allein seit Januar 2012 waren es 1.345 Tonnen (hier). William Kaye spricht von inoffiziellen Zahlen zu Chinas physischen Goldbeständen in Dimensionen von 4.000 bis 8.000 Tonnen.
Die folgenden Persönlichkeiten aus Deutschland beurteilen die Lagerung des Goldes als problematisch:
Rolf Baron von Hohenhau, Peter Boehringer, Dr. Bruno Bandulet, Frank Schäffler, Prof. Hans-Olaf Henkel, Prof. Gerd Habermann, Philip Barton, Prof. Hans Bocker, Carlos A. Gebauer, Dr. Michael von Prollius, Oliver Janich, Walter Hachmann, Helmut Weimer, Prof. Ekkehard Wenger, Prof. Wilhelm Hankel
Frei nach dem patriotischen Volks- und Studentenlied von 1820. Das Lied haben übrigens die Mitglieder des Parlamentarischen Rates 1949 in der Original-Fassung gesungen, nachdem sie das Grundgesetz beschlossen hatten.
Ich hab mich ergeben
Mit Gold und mit Pfand,
Dir Land voll Schuld und Geben
Mein teures Euroland!
Denn so verfügt es der 1992 dem GG beigefügte “Europa-Atikel” (Art.23), der uns zur Mitwirkung an der Eintwicklung der Europäischen Union, als Staatsziel (!), verpflichtet.
Fragen:
1. Haben andere Länder auch einen Europa-Artikel in ihrer Verfassung?
2. Kann man uns völkerrechtlich die Souveränität absprechen?
Welche Relevanz hat also heute die Frage noch, wieviel deutsche Souveränität die BRD tatsächlich repräsentiert bzw. wie und/oder in welcher Form das Deutsche Reich als wahrhaft legitimer deutscher Staat wiederhergestellt werden könnte? (Ich meine diese Frage nicht rethorisch/polemisch, sondern durchaus ernsthaft!)
Offensichtlich sind Zweifel an der uns stets versicherten Souveränität durchaus berechtigt, wie das folgende Beispiel zeigt!
Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat
http://www.gesetze-im-internet.de/avorbaschrbek/BJNR010680990.html
Am 08. Juni 1990 teilen die “drei Siegermächte”, Frankreich, Großbritannien und die USA, dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl folgendes mit:
(Übersetzung)
“Bonn, den 8. Juni 1990
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
wir möchten Ihnen mitteilen, daß die Drei Westmächte im Lichte der jüngsten Entwicklungen in Deutschland und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten Prüfung unterzogen haben.
Die Vorbehalte der Drei Westmächte in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat, die insbesondere im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz angesprochen sind, werden hiermit aufgehoben.
Die Haltung der Alliierten, “daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden”, bleibt unverändert.
Wir bitten Sie, Herr Bundeskanzler, die Versicherung unserer ausgezeichnetsten Hochachtung zu genehmigen.
Für die Regierung der Französischen Republik
Serge Boidevaix
Für die Regierung des Vereinigten Königreichs
von Großbritannien und Nordirland
Sir Christopher Mallaby
Für die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
Vernon A. Walters
“Der Mensch lebt nicht vom Brot allein”, auch der Deutsche nicht. Es ist unbestreitbar, dass die eingeschränkte Souveränität, die sich in verschärfter politischer Korrektheit, strafbewährter Geschichtsklitterung und einem perpetuierten Büßergestus manifestiert einen würdelosen Zustand darstellt und zu einer Verblödung großer Teile der deutschen Intelligenz geführt hat. Aber das geht, seien wir realistisch, dem größten Teil der Bevölkerung am Allerwertesten vorbei – zumindest, so lange sich die meisten einen Golf oder gar BMW, das wöchentliche Essen beim Thailänder und das Obst vom Bio-Markt leisten können.
Blickt man zurück, so scheint die Frage nach formaler Souveränität der deutschen Nation ein Thema fürs Museum zu sein.
Blickt man jedoch nach vorn, so gewinnt die Frage wirkliche Bedeutung. Allerdings nicht auf Deutschland beschränkt, sondern generell in der Richtung, welche Bedeutung das Konzept des europäischen, völkisch begründeten Nationalstaats hat. Er ist die Antithese zur “New World Order”, zum globalistischen Superstaat (bzw. zu einer Handvoll Superstaaten nach Orwell’schem Zuschnitt) der Finanz- und Konzerneliten, der seit 1945 und beschleunigt nach dem Zusammenbruch des Sowjetreichs offenkundig planmäßig aufgebaut wurde. Im Angesicht der Möglichkeit des Zusammenbruchs der gegenwärtigen Weltfinanzarchitektur kommt dem souveränen Nationalstaat als wirtschaftlicher “Zelle”, als Raum (potenzieller) relativer Stabilität, bzw. Stabilisierung im Chaos der Wirtschaftskrise eine überlebenswichtige Rolle zu. Große Nationalstaaten sind als Kristallisationskerne einer danach entstehenden, nachhaltigeren Weltordnung unverzichtbar.
Ich meine, das ist der eigentliche Kontext, in dem die Frage der deutschen Souveränität – genauso wie die der ehemaligen Kriegsgegnerstaaten – diskutiert werden sollte.

Samstag, 26. Oktober 2013

Die NSA Affäre macht auch die Geburtsfehler Deutschlands zum Thema!


Die NSA- Affäre hat für mich viel mehr Bedeutung als nur die Aufregung über das Abhören der Bundeskanzlerin, oder das inakzeptable Verhalten unseres wichtigsten Verbündeten, den Vereinigten Staaten von Amerika. Der mich am meisten nachdenklich machende Aspekt dieser Geschichte, ist die Frage nach der Souveränität meiner Heimat, dem Land in dem ich aufgewachsen bin, von dem ich zum Wehrdienst einberufen wurde, von dem ich glaubte “alles” zu wissen.
imageDie Berichterstattung über die NSA-Affäre hat gerade die Frage die Identität und Souveränität immer wieder Aufkommen lassen. Ich habe in diesen Tagen vieles über unsere Geschichte erfahren, Dinge die ich so ohne weiteres nicht Glauben wollte und auch nicht glauben konnte. Immer wieder musste ich feststellen, dass es an Unwahrheiten und Halbwahrheiten nur so wimmelt.
Sätze wie,
“Erst die 2+4 Verträge haben die Souveränität Deutschlands wiederhergestellt.”
oder
“Berlin war bis 1990 kein Teil unseres Staates.”
waren es, die mich schockiert haben. Ich hatte davon noch nie etwas gehört, nicht in meinen 13 Schuljahren, nicht im Fernsehen, nicht in den Zeitungen
Ich fing also an nach Antworten zu suchen! Hier meine ernüchternden Ergebnisse.
Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe.
Ein klassischer Friedensvertrag sei dadurch überflüssig geworden und die Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse überholt.
Sind wir heute ein souveräner Staat?
Gemeinhin wird der sogenannte »Zwei-plus-Vier-Vertrag« als alles regelnder Basisvertrag zwischen den vier Siegermächten des II. Weltkrieges und den Teilstaatprovisorien BRD und DDR angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wiedergewonnen habe. Dieser Artikel 7 (2) lautet:
»Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.«
imageimageimageDieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, daß keinerlei Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fortgelten können, die sich bis dahin aus dem sogenannten »Überleitungsvertrag« mit dem offiziellen Namen »Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen« in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht im BGBl. Teil II am 31.3.1955, ergaben.
Der Überleitungsvertrag
Dieser »Überleitungsvertrag« umfaßte ursprünglich 12 Teile, von denen in der Fassung vom 23.10.1954 die Teile II, VIII und XI als bereits gestrichen ausgewiesen sind und dieser Vertragstext zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit insgesamt 83 Artikeln und 224 Abschnitten fortgeltender Bestimmungen der Alliierten enthielt. Solange er galt (also bis September 1990), konnte überhaupt nicht von einer Souveränität der Bundesrepublik Deutschland gesprochen werden.
Die Politiker und die Medien, die über Jahrzehnte den Staatsbürgern und Wählern der BRD eine solche Souveränität suggerierten, handelten wider besseres Wissen oder ohne Kenntnis dieses Vertrages.
Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser »Überleitungsvertrag« mit seinen alliierten Vorschriften infolge des »Zwei-plus-Vier-Vertrages« also aufzuheben.
Dazu diente die »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«, veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.
Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten – doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:
»3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:
ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8
DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs
SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3 SIEBENTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2 NEUNTER TEIL: Artikel 1
ZEHNTER TEIL: Artikel 4«
Doch damit noch nicht genug:
Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 …« (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, daß die in Ziffer 1 dieser »Vereinbarung« zugestandene Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen »nicht beeinträchtigt«.
Mit welchem Recht spricht man von einer »Suspendierung« des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der hier zitierten »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 … «(siehe oben) festgelegt wird, daß er in seinen grundsätzlichen Bestimmungen fortbesteht?
Nehmen wir als Beispiel aus den oben zitierten Bestimmungen, die in Kraft bleiben, aus dem ERSTEN TEIL den Artikel 2, Absatz 1.
imageDieser Artikel des Überleitungsvertrages von 1954 lautet
»Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.
Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.«
Also gelten doch ganz offenbar grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts auch weiterhin!
Denn das heißt doch ganz klar und unzweifelhaft, daß bestimmte bisher im Rahmen des früheren Besatzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen für Deutschland fortgelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind oder nicht. Und das bedeutet, daß sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran auszurichten und zu halten hat.
Die ausdrückliche Festschreibung der Fortgeltung des hier zitierten und der anderen aufgezählten Artikel des Überleitungsvertrages belegt, daß die Bundesrepublik offenkundig weiterhin den zeitlich unbegrenzt ergangenen Bestimmungen des früheren Besatzungsrechts unterworfen ist.
Berlin bis heute unter Sonderstatus
Doch das ist immer noch nicht alles: Es ist die Existenz eines weiteren Vertrages festzustellen, mit dem Titel: »Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin«.
Dieser Vertrag vom 25.9.1990 ist zu finden im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seiten 1274 ff.
Parallel zur obigen Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ist also ein gleichartiger Vertrag zusätzlich und gesondert für Berlin abgeschlossen worden.
Daß es sich hierbei um einen Parallelvertrag handelt, beweist die wörtliche Übereinstimmung des Artikels 2, hier nur mit dem Einschub »in Bezug auf Berlin«.
Der Abschluß zweier gleichgelagerter Verträge – einerseits für die Bundesrepublik Deutschland und andererseits für Berlin – kann nicht anders interpretiert werden, als daß von alliierter Seite der Sonderstatus von Berlin gegenüber dem übrigen Bundesgebiet weiterhin aufrechterhalten und festgeschrieben worden ist.
Ist Berlin also die Hauptstadt der Bundesrepublik, ohne gemäß fort geltenden Bestimmungen der ehemaligen Siegermächte und angesichts getrennter »Vereinbarungen« und »Übereinkommen« ihr rechtlicher und politischer Bestandteil zu sein?
Aus all diesen Verträgen und Vorgängen ergeben sich so wesentliche Fragen für den völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschlands und Berlins, daß sie dringend einer Klärung bedürfen!
Leben wir heute, 56 Jahre nach Kriegsende, noch immer unter fortgeltenden Bestimmungen früheren Besatzungsrechts der ehemaligen Siegermächte?
Wird hierdurch zwangsläufig die deutsche Politik mehr oder weniger fremdgeprägt, zumal Berlin unter einem verdeckt fortdauernden Sonderstatus steht?
Die deutschen Vertreter bei den »Zwei-plus-Vier«-Verhandlungen werden dies sicher nicht gewünscht haben, da man doch davon ausgehen muß, daß sie in deutschem Interesse handelten.
Also müssen die ehemaligen Siegermächte die Fortgeltung der 1954 ergangenen Bestimmungen gefordert haben.
Wäre dies aber nicht ein klarer Verstoß gegen geltendes internationales Recht, z.B. gegen den »Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte« vom 16.12.1966, worin in Teil I, Artikel 1 (1) ausdrücklich verankert ist: »Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung«?
Liegt hier das Geheimnis unerklärlicher Politik?
Haben wir in all diesen Unklarheiten und Unstimmigkeiten die sonst unverständlichen Ursachen für politische Entscheidungen zu suchen, die eindeutig dem Mehrheitswillen des Volkes widersprechen, wie zum Beispiel
  • die jeden Sachverstand und den Volkswillen mißachtende Aufgabe der Deutschen Mark zugunsten des EURO, dessen Stabilitätskriterien zunehmend aufgeweicht werden und der nach den Worten Allan Greenspans keinen Bestand haben wird?
  • die EU-Osterweiterung mit unabsehbaren Risiken für die politischen, wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Folgen?
  • den Umbau der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit einsetzbaren Eingreiftruppe unter NATO- oder UNO-Kommando?
  • die sofort nach dem 11.9.2001 erfolgte »uneingeschränkte« Solidaritätserklärung mit den USA und ihren geostrategischen Zielen und damit die eigene Gefährdung durch die Zusage von Kampfbeteiligungen?All dies und auch die Fortgeltung der UNO-Feindstaatenklauseln bis heute zeigen, daß wir entgegen den offiziellen politischen Verlautbarungen auf den Abschluß eines all dies beendenden Friedensvertrages keinesfalls verzichten können.Dies folgt auch aus den Bestimmungen des Überleitungsvertrages von 1954, die nach dem Vertrag vom 27./28. September 1990 ausdrücklich als in Kraft bleibend bezeichnet werden. So beginnt beispielsweise der fortgeltende NEUNTE TEIL, Artikel 1 mit den Worten:»Vorbehaltlich … einer Friedensregelung mit Deutschland … «»Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrages genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht in der Bundesrepublik geltend machen.«
    Ein weiteres Beispiel:
    Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft bleibt, heißt es:
    »(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.«
    »(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen.«
    Rechtlos gegen alliiertes Unrecht und ohne Friedensregelung
    »Ansprüche und Klagen … werden nicht zugelassen.«
    Diese Festlegungen bedeuten, daß sich die ehemaligen Siegermächte hiermit außerhalb jeder Rechtsverfolgung stellen, sie also für eigene terrorartige Kriegshandlungen, für die man bei den Nürnberger Prozessen Deutsche zur Rechenschaft gezogen hat und bis heute strafverfolgt, niemals angeklagt werden dürfen, – denken wir nur an die höllenhaften Infernos der Flächenbombardierungen deutscher Städte wie Dresden mit Hunderttausenden von Opfern unschuldiger Flüchtlinge, Frauen und Kinder unmittelbar vor Kriegsende oder den millionenfachen Tod deutscher Soldaten und Vertriebener nach Kriegsende.
    Besondere Aufmerksamkeit verdient jedoch die oben zitierte Formulierung am Ende des Artikels 3, Absatz 1: » … geschlossen haben oder schließen werden«.
    Dies heißt nichts anderes, als daß die Siegermächte auch heute noch und für die Zukunft zeitlich unbegrenzt deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen zum Zwecke von Reparationen, Restitutionen oder aus anderen Kriegsgründen beschlagnahmen und sich aneignen dürfen und sogar das Recht haben, hierzu auch in Zukunft noch spezielle Abkommen zu treffen. In Artikel 1, Satz 1 wird ausdrücklich festgeschrieben: »Die Bundesrepublik wird keine Einwendungen erheben … «.
    Es ist wohl nicht davon auszugehen, daß es bei der Revision des Überleitungsvertrages einfach vergessen und übersehen wurde, solche Formulierungen zu streichen.
    Deutschland gilt völkerrechtlich nach UNO-Satzung nach wie vor als »Feindstaat«
    imageGleiches gilt übrigens auch für die nach wie vor gültigen »Feindstaatenklauseln« (Artikel 53 und 107) der UNO-Charta, die es den Siegern des Zweiten Weltkrieges bis heute erlauben, auch ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates »Zwangsmaßnahmen« gegen die Feindstaaten zu ergreifen, also gegen Deutschland.
    Wann sollen wir die seit einem halben Jahrhundert überfällige Friedensregelung denn endlich erhalten?
    Wo finden wir hierzu einen Vertragspartner für die deutsche Seite, wenn gemäß Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973 das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist? In den Entscheidungsgründen des bis heute nicht aufgehobenen Urteils heißt es dort (2 BvF 1/73):
    »Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; ( …). Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (…) Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die BRD ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches (…). Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des GG.«
    Dieses Urteil gilt ganz unzweifelhaft auch für die BRD nach der Vereinigung von Mittel- und Westdeutschland, weil der „Geltungsbereich des GG“ eben nicht das Deutsche Reich umfaßt.
    Offene Fragen …
    Existiert das Deutsche Reich fort, ist auch seine Verfassung, die Reichsverfassung von 1919, nach wie vor gültig, wenn auch zur Zeit überlagert vom Grundgesetz, weil das Deutsche Reich eben »nicht handlungsfähig« ist.
    Wer also ist nun völkerrechtlich befugt, den überfälligen Friedensvertrag für die deutsche Seite zu unterschreiben?
    Das »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« (so die offizielle Bezeichnung) ist zum anderen keine Verfassung »der« Bundesrepublik, sondern ein Nachkriegsprovisorium, geschaffen unter der Oberhoheit der ehemaligen Siegerstaaten »für« die BRD.
    So fehlen ihm die Zustimmung des deutschen Volkes und jedwede plebiszitären Elemente.
    Die grundlegende demokratische Forderung »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus« (Artikel 20 (2) GG) erschöpft sich in der Erlaubnis, alle vier bis fünf Jahre zur Wahl gehen zu dürfen, ohne die dann durchgeführte Politik in irgendeiner Weise korrigierend beeinflussen zu können.
    Das gilt insbesondere für existenzielle Fragen wie die Aufgabe von Hoheits- und Selbstbestimmungsrechten an die EU, für die Abschaffung der DM und andere Entscheidungen, bei denen der Mehrheitswille der Bürger übergangen und versucht wird, durch millionenschwere Werbekampagnen den Widerstand der Bürger zu brechen.
    Wann endlich werden wir die Möglichkeit haben, über eine uns im Grundgesetz Artikel 146 zugesicherte eigene Verfassung zu entscheiden, die dem Bürger ein wahrhaftiges und absolutes, uneingeschränktes Bestimmungsrecht garantieren sollte, wie in unserem Schweizer Nachbarland?
    Wann wird hierfür eine Deutsche Nationalversammlung einberufen?
    Wäre das nicht die vornehmste Aufgabe des über allen Parteien stehen sollenden Herrn Bundespräsidenten, endlich tätig zu werden? Jeder sich für unser Volk noch verantwortungsbewußt fühlende Bürger würde hierbei gern mitwirken.
    Wann endlich können wir in freier Entscheidung über unsere Verfassung entscheiden?
    Der Artikel 146 des im Jahre 1949 unter westalliierter Oberhoheit für die Bundesrepublik geschaffene Grundgesetzes lautete bis zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 31.8.1990 wie folgt:
    »Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«
    Mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Teil II vom 23.9.1990, Seite 885 ff, wurde dieser Artikel wie folgt geändert:
    »Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«
    Da die Einheit und Freiheit Deutschlands aber eben noch nicht vollendet worden ist, wie die aufgezeigten fortgeltenden Souveränitätsbeschränkungen beweisen, ergeben sich a) die staatsrechtliche Frage, ob und ab wann es denn überhaupt gilt und b) die bleibende Aufforderung an das deutsche Volk, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, die allein die letzte, in freier Entscheidung gegebene Reichsverfassung von 1919 ablösen könnte.
    Wie lange soll dieser friedensvertraglose und verfassungsrechtlich unbefriedigende Zustand noch andauern?
    Kritiker werden jetzt sagen, alles nur theoretisch, faktisch haben sich die unterschiedlichen Rechtsquellen durch neue Rechtsgrundlagen erledigt.
    Wenn dem so ist dann stelle ich mir die Frage warum alle diese “historischen” Rechtsgrundlagen nicht einfach “gelöscht”, angepasst, also formal korrekt eliminiert werden?
    Hinweis: Ich habe versucht die Verordnungen, Gesetze bzw. Rechtsgrundlagen mit den dazu gehörigen Quellen zu verlinken. Ich werde diese links allerdings nicht pflegen.

Dienstag, 22. Oktober 2013

Grüße an die Politik ....



Liebe Politiker,
glaubt ihr wirklich ihr erkennt noch die Meinung, den Willen eurer Wähler? Wir Wähler haben von euch den Eindruck, dass für euch nichts wichtiger als Macht und eigene Besitzstände geworden sind!
Solltet ihr euch ernsthaft fragen woher die Politik Verdrossenheit wohl herrührt, genau da liegt das Problem!

Solange Parteiloyalität mehr Bedeutung hat als der Wille, die Meinung der Wähler, solange werden die Menschen den Politikern nicht vertrauen.
Fraktionszwänge bei Abstimmungen, egal auf welcher politischen Ebene, sind zwar wichtig für die Machterhaltung, widersprechen aber dem demokratischen Grundverständnis vieler Menschen. Heißt es nicht für den Abgeordneten im Bundestag, er stimmt nach seinem Gewissen unabhängig ab?
Wie mittlerweile in vielen Bereichen, so hat es auch in der Politik einen Verlust an Ausgewogenheit gegeben. Die Balance zwischen Machterhalt und Sachzwang ist verloren gegangen bzw. hat sich zu sehr in Richtung Machterhaltung verschoben. Natürlich ist ein gesundes Maß an Streben nach Macht erforderlich, denn ohne politische Macht wird es natürlich auch nicht möglich sein, den eigenen politischen Willen umzusetzen. Dies darf aber niemals auf Kosten der Glaubwürdigkeit oder sogar der eigenen Identität stattfinden.
Diese, in unserer Gesellschaft an vielen Stellen, zu beobachtende Tendenz macht natürlich auch vor der Politik nicht Halt. Fragt man nach den Gründen, wird man sehr schnell auch auf den Verlust von Werten kommen. Leider beschleunigen Politiker durch ihr Verhalten diese Entwicklung noch zusätzlich.
Das schlimmste daran ist, dass da wo Werte fehlen die Politik tatsächlich glaubt durch blinden Aktionismus, diese durch Gesetze ersetzen zu können. Dieses politische Feingefühl, diese Werte vermissen die Menschen gerade bei der heutigen Politiker Generation. Nicht umsonst charakterisieren Begriffe wie “politische Praktikanten” oder “Dilettanten” die meisten unserer heutigen Amtsträger recht treffend. Dabei glaube ich nicht einmal, dass damit eine fehlende fachliche Qualifikation gemeint ist, vielmehr entsteht dieser Eindruck einfach aus dem fehlendem Gefühl für Werte.
Sorry, aber als mündiger Bürger mit eigener Meinung und Grund- und anderen Rechten( politically mature citizen having both his own opinion as well as basic and other rights ), konnte ich mich mit meinem Kommentar einfach nicht zurückhalten, geschweige denn kürzer fassen. Ich Grüße vor allem den Bundesvorstand der SPD ganz herzlich….


http://derblauweisse.wordpress.com/2013/10/22/gruse-an-den-bundesvorstand-der-spd/

Samstag, 19. Oktober 2013

Deutschlands Top Journalisten-Linientreue Lobbyisten?

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Diktatur, medial verkleidet als Demokratie?

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Ich wurde nicht gefragt! Demokratie Deutschland

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Regierungsbildung nur eine Frage der Parteien? NEIN!

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Eliten Netzwerke: Der "Fall van Klaeden"?

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Parteispenden "Die Schatten Männer"

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Wie die Medien uns manipulieren?

BEISPIEL Tagesschau/ARD Online-Umfrage 19.10.2013...  Sieh Dir dazu die Tweets von @derblauweisse an: https://twitter.com/derblauweisse/status/391688046850367488