Montag, 23. Dezember 2013

Merry Christmas.....Alexandra from sicilia (playlist)

Ich habe heute einen sehr schönen Weihnachtsgruß aus Sizilien erhalten, den teile ich gerne mit Euch....
I will always love you from today till eternety...Hi Joerg,
Wish you a Merry Christmas. Always remember you...hope we will see us next year more often. I know how you love your world travelling, but it's difficult to meet you, would really love to travel with you! I will always be with you!
Something to remember our short times we had. Hope you feel the same about this videos ;-)
Sweetheart I'll be yours forever
Alex
Merry Christmas.....Alexandra from sicilia

Freitag, 20. Dezember 2013

Der FC Schalke 04, der SFCV, die Supporters, die UGE, die Hugos, die Fanini und der Fan Thron

Revolution auf Schalke – Übernahmeschlacht auf dem Rücken treu-(doofer) Schalker – der neue Könich auf Schalke ?

Man stelle sich folgendes Szenario vor….
irgendwann im Januar in einem Vorderzimmer einer Schalker Organisation im Jahre 201x…
eine Anzahl von Personen – die an diesem Tag sich frei nehmen konnte oder nicht musste oder berufliche Interessen verbindet – finden sich ein. Einhergegangen sind verschiedene Besprechungen und Versammlungen, bei denen deutliche Kritik an der Art der bisherigen Fanvertretung geäußert wurde mit der klaren Ansage aller Nicht Profiteure, dass es so nicht weitergeht!
Vereinsvorstände haben sich intern besprochen – natürlich nicht immer, um Ihre Mitglieder vorher zu informieren oder gar um Meinung einzuholen… fast wie selbstverständlich bei Interessenvertretungen…..
Die Vorstandsvorsitzenden des angeschossenen und getroffenen SFCV – auch äußerlich sichtlich gekennzeichnet (…“Das Fernsehen war offiziell gar nicht eingeladen,“ sickert hinterher aus gut unterrichteten Kreisen durch…) durch die aus Ihrer Sicht völlig überraschenden und deutlichen Worte und Forderungen aus der Fanlandschaft eröffnen die Versammlung, die im Vorfeld allerdings lediglich banal / pauschal als Einladung zum „Treffen zum Informatiosnaustausch“ deklariert wurde….
und natürlich wegen den eingeschränkten Beteilungsmöglichkeit auf einen Donnerstag terminiert wurde – ein durchaus übliches Verfahren etablierter Organisationen ohne wirkliches Interesse einer breiten Beteiligung ….
In den Einführungsworten der Delinquenten kommen….
neben der bedauerlichen – aber ausschließlich aus Fremdverschulden erzeugten Situation auf Schalke – genauer im Stadtteil GE-Nord erzeugten Situation für einige Beteiligte (nur Aussenseiter und Bekloppte deuten sie als besonders kleine Gruppen) .. kommt es irgendwann zum entscheidenden Punkt….
1. RoRo dankt ab (offiziell alters- und krankheitsbedingt, wird sich zukünftig der Rosenzüchtung widmen und im Tabakladen von seine Frau neben seiner SFCV-Kneipe das Gnadenbrot fristen, dort sterben und auf 04 begraben werden) …. **schnüffschnüff in der grossen Runde* mit leisem *hechelhechel* vermischt

Der Schalker Oberfan Rolf Rojek

2. die zwei anderen Rest-Vorstände Arthur Saager und Frank Arndt und treten wegen „Unvereinbarkeit der Anforderungen der Fanszene, der Bezirke und des Vereins S04 eV.“ mit sorfortiger Wirkung aus Ihren Ämtern des SFCV eV zurück.

Arthur Saager

-

Frank Arndt

(Ein konstruktives Misstrauensvotum – ziemlich „spontan“ auf der bewußt emotional geführten Versammlung zum Höhepunkt gebracht – machte dies zum notwendigen Ergebnis…. )
Die Abwahl der verbliebenen 2 RestVorstände des SFCV e.V. – seines Zeichens derzeit satzungsgemäß offizieller Vertreter der Fanclubs bei S04 e.V. – ist somit „offiziell“ – der SFCV letztendlich inhaltlich tot!
(nicht erwähnt werden während der Informationsveranstaltung durch die Protagonisten die, bereits einvernehmlich ausgehandelte – aber wegen der „politischen Grosswetterlage“ noch nicht veröffentlichte – eigene Übernahme beim S04 e.V., die neben dem hauptamtlichen Fanvertreter Patrick noch zwei andere Personen benötigen…)
Die Beschlussfähigkeit der mittlerweile zur ausserordendtlichen Versammlung deklarierten Besprechung bekommt somit nur noch ein Thema (droht doch der Verlust der Mitsprache im Aufsichtsrat beim S04 eV. wegen drohender Handlungsunfähigkeit !!!!):
Die entstehende spontane Leere muss also gefüllt werden …. !!!!!!!
(Die frei werdenden Mittel der Fanbetreuung in sechsstelliger Höhe durch den S04 e.V. suchen natürlich ebenfalls geeignete Anbieter …)
… auch drängen einige Teilnehmer der Versammlung (warum eigentlich???) auf eine sofortige oder zumindest „übergangsweise Lösung“ bis zur JHV 2013 (also ein ½ Jahr Zeit zur Etablierung der eingesetzten Personen und Organisationen – „Retter“ genannt))
funktionierende Organisationen und Personen werden nun als vermeintliche „Retter“ „hektisch“ gesucht, da ja…
- die Kommunikation mit den Fanclubs wiederhergestellt werden muss….. „Betreiben der SFCV-Plattform…, newsletter, Sprachrohr….) zumindest kommissarisch
- Interview-Termine mit R4Sport, WAZ, etc… geführt werden müssen (zumindest „kommissarisch“)
- überhaupt die „Fanlandschaft nicht zerfallen darf….“ – wegen Einigkeit und so….
- etc. die Wiederaufnahme der intensiven Gespräche mit dem S04. e.V. geplant und durchgeführt (zumindest „vorübergehend“) werden müssen – siehe der Streit über “viagogo“, die die „Show“ stehlen könnten
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… schwere Diskussion auf dem Flur in der Pause, Pressevertreter fragen eilig Szenekenner mit PR-Hintergrund… Getuschel, Telefonanrufe…..
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als Lösungsmöglichkeiten bieten sich natürlich ausschließlich – (wegen der „Kürze der Zeit“ erst recht…!!!) nur die vor Ort befindlichen Organisationen an – sind sie doch die einzigen, die sich intensiv mit der gesamten „Geschäftspolitik“ des S04 ausreichend intensiv beschäftigt haben…. alle anderen sind ja „eh unfähig und ungeeignet  weit weg und uninformiert, und…. vor allen Dingen in der Kürze der Zeit ….“
die Fragen nach der Eignung der geeigneten Person wird sehr schnell mit dem LOKALem -Bekanntheitsgrad – nicht mit den Werten oder Einstellungen begründet. Wirtschaftliche Beziehungen zu den bisherigen Protagonisten unter den Tisch gekehrt, die AusWahl des Kandidaten durch entsprechende Teilnehmer des AR-Teilnehmer des SFCV (u.u. Peter Peters ) gesteuert…. Zauberei Zauberei…. überall… abrakadabra…
Bei den Personen wird also kurzfristig – wie von magischer Zauberhand – jemand als Lösung aus dem Hut gezaubert – nach Satzung des SFCV ein Vorstand eines eingetragenen Vereins…. wer oder was liegt näher als einer der Vorstände der immer schon freundschaftlich / wirtschaftlich verbundenen Organisationen von schräg gegenüber…. (die Satzung besagt: mindestens 5 Jahre Vorstand in einem eingetragenen Fanclub war (§3, Abs. 5 der Satung SFCV)
sucht man bei den ULTRAS GE – würden Interessenkonflikte der potentiellen Kandidaten mit dem Wahlausschuss und dem AR bereits deutlich – also Fehlanzeige…
- sucht man bei der FANINI – so ist pressewirksam nichts Wirkliches von Reichweite festzustellen
- sucht man bei den HUGOS – so wird sehr schnell ein Akzeptanzproblem deutlich… nach den letzten Aktionen sowieso
- sucht man bei den SUPS – so kann und wird es nur EINEN geben….. (wer hätte das gedacht – das Hamburger Modell vielleicht im Hintergrund?“)
1. der 1. Vorsitzende gerade erst – nach Rücktritt von Arndtie – ein Jahr im Amt…,
2. der 2. Vorsitzende gleichzeitig AR-Mitglied des SFCV – also formal ausgeschlossen wegen Interessenkonflikte
3. der 3. Vorsitzende – gleichzeitig im Wahlausschuss des S04 e.V., – also formal ausgeschlossen wegen Interessenkonflikte
4. der 4. Vorsitzende – ebenfalls weniger als 3 Jahre im Amt
5. der 5. Mann im Bunde – Exclusiv-Beauftragter von allem, womit Geld zu machen ist (Karten, Reisen, Übernachtungen, Franchise-Artikel) …, zudem medial sehr versiert und gut vernetzt…. mindestens 5 wenn nicht sogar 12- 15 Jahre im Amt….der Retter, der Messias….

Oliver Kruschinski

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Der neue „Retter“ – gewählt aus Dankbarkeit dieser “spontanen Retter-Runde” – erzeugt durch die situative Überrumpelung duch RoRos tränenreichen Rücktritt im Arm seiner Frau – begleitet durch Blitzlichtgewitter des Re4sport einschließlich der Ratlosigkeit der unvorbereiteten und uneinigen Bezirksvertreter aller Fanclubs des S04 – vielfach jahrelang trainiert durch entsprechende Günstlingspolitik des SFCV ….
eröffnet also die “wundersame Wiedergeburt des SFCV” – also keine Satzungsänderung des S04 eV notwendig (wer behauptet denn sowas??) – mit den pathetischen Worten des kommissarischen Nachfolgers, das er die jahrelange besten und stets an den Idealen ausgerichtete Vereinspolitik des SFCV nun weiter fortführen werde….
….. verbunden mit dem selbstverständlichen Versprechen – bis zur vollständigen Lösung aller personenbezogenen Schicksale *heul*** – eine einvernehmliche Lösung…stets befürworten zu wollen….

Oliver, ooohh Oliver, Du mein Kruschinski

Der potentielle Retter bietet – alles was das Schalker Herz begehrt:
- komplette Kommerzialisierung aller vermarktbaren Themen
- beste Pressearbeit (zur Verschleierung der Realitäten und Steuerung der Informationspolitik)
- beste Zwangs-Vernetzung
- Wohnsitz in GE
- Dauerkarte und Presseausweis

Es lebe der neue Fan König Auf Schalke

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ein Rückblick nach der JHV 2013
Bei der „Krönung des NEUEN MITGLIEDS des AR“ (RoRo trat ja im Januar 2013 “völlig überraschend” zurück) auf der diesjährigen JHV dankt dieser für das stets berechtigt entgegengebrachte Vertrauen ….. und versprach , auch auf kommerzieller Ebene neue Wege einschlagen zu wollen – und im Gegensatz zu seinem Vorgänger – dem er natürlich stets bis zu seinem Tode zu ewigen Dank verpflichtet wäre – auch das Thema Tradition zu Geld machen zu können – die „Schalker Meile“ sei nur ein Anfang…….
der bewegende Abschied von RoRo, verbunden mit der Verleihung der Bronzenen Ehrennadel wird begleitet von standing ovations der versammelten Schalker Teilnehmerschaft und dem Treuschwur „ihn und seine Hinterlassenschaften“ NIE zu vergessen….
RoRo darf als exclusiv-alleiniger Traditionsbeauftragter zukünftig die emails und Anregungen von einigen verirrten Tradionalisten entgegennehmen und Rentner besuchen, und diese auf ein Bier bei sich im SFCV-Wohnheim auf der K-S-Straße einladen…. (gegen Entgelt versteht sich….)
die wahren kommerziell interessanten Geschäfte werden in der neuen kombinierten Fan-Abteilung des S04 Merchandising GmbH unter Jobst pressewirksam ausgeschlachtet und kommerzialisiert….
……
in einem Laubenkomplex irgendwo in Gelsenkirchen
die alten Waffenbrüder RoRo nebst Familie und Geschäftspartner sowie dem neuen AR-Vorsitzenden teilen sich im mittlerweile riesiegen Rosengarten – einer der größten in ganz NRW (Öffnungszeiten an Spieltagen , Eintritt 1 Euro, Kinder 0,50 Euro) – weiterhin den Deckungsbeitrag…. ob offiziell oder …. beim GEmeinsamen Bierchen und mit rheda-wiedenbrückscher Bratwurst …. und prosten sich lachend zu….. mit Prosecco und Lachshäppchen in einer der Lounges mit Sicht auf die ehrlichen Proleten, die sich dauerhaft fähnchenschenkend verarschen liessen…. weil sie immer noch einen Traum haben….
den Traum vom FC SCHALKE ….
…….
der Rest der Fanlandschaft guckt weiterhin noch deutlicher in die Röhre als bisher – ist aber unter Sky, bet-and-win und Viagogo doch auch genügend GELD zu holen – eine immer schon vorhandene Grundtugend der vielzitierten außerordentlichen, besonderen Schalker Gemeinschaft und Ausdruck des unbedingten Zusammenhalts auf Schalke ….
Hauptsache die Knete stimmt.. - Kohle wird schon länger nicht mehr gefördert.... Quelle: unbekannter Autor  Veranstaltungshinweis: Gesprächsrunde mit dem SFCV

Freitag, 8. November 2013

Der amerikanische Anti-Terror-Kampf wird zur Bedrohung für die freie Welt!

Geheimdienste mögen keinen Datenschutz. Vor allem die Nutzung von Verschlüsselungssoftware ist den Diensten ein Dorn im Auge. In vielen Ländern existieren oder existierten deshalb sogar Exportbeschränkungen für diese Softwareprodukte. Ganz besonders rigoros geht die USA gegen anerkannte Kryptographie Wissenschaftler vor. Einreiseverbote, strafrechtliche Verfolgung und die komplette Kontrolle der Forschung im Bereich der Kryptographie sind an der Tagesordnung. Dabei spielt die NSA eine Hauptrolle paradoxer Weise, sowohl bei der Entwicklung von Schutzmaßnahmen für die US-Bürger, als auch beim Schutz Staatlicher Einrichtungen im "Anti-Terror-Kämpf". Vorrangiges Interesse der NSA ist natürlich sich alle Möglichkeiten zum "Mithören" und zum Datensammeln zu erhalten. Durch die nachgewiesene enge Zusammenarbeit des BSI mit der NSA, stellt sich besonders die Frage, welche Rolle das BSI in der aktuellen Abhör-Affäre der NSA spielt. http://wp.me/p1YvQU-1E8

NSA erhält Weltweit Einblicke in das Innerste aller Sicherheitsprodukte,in die Baupläne,in die Programmcodes.Wie?


NSA erhält Weltweit Einblicke in das Innerste aller Sicherheitsprodukte,in die Baupläne,in die Programmcodes.Wie? http://wp.me/p1YvQU-1CX

Sonntag, 3. November 2013

Die NSA und ungeklärte juristische Fragen zur Souveränität Deutschlands.

Der Beitrag ist noch nicht fertig, weder Struktur noch Formulierungen sind endgültig. Bis jetzt eine lose Gedankensammlung zu diesem Thema.
The seal of the U.S. National Security Agency....
The seal of the U.S. National Security Agency. The first use was in September 1966, replacing an older seal which was used briefly. For more information, see here and here. (Photo credit: Wikipedia)
Ich habe selten ein Thema mit so wenig intellektuell geeigneten Beiträgen erlebt. Angefangen von den Antworten einer Professorin, die mit den Fragen offensichtlich komplett überfordert ist, bis zu den Beiträgen von “Dr.”, deren darin offenbarten Fähigkeiten sofort eine Überprüfung ihrer Promotions Arbeiten als erforderlich erscheinen lässt. Deutschland, deine intellektuelle Elite ist nicht einmal in der Lage die Souveränität ihres eigenen Staates zu belegen, nationale Rechtssysteme im Kontext einer globalisierten Welt zu verstehen. Deutschland, deine intellektuelle Elite hat mittlerweile Schwierigkeiten mit dem kleinen 1×1. Ich empfehle an dieser Stelle zuerst einmal das Studium des historischen Kontext dieser Frage zu eruieren. Dazu gehören ohne Zweifel die Beantwortung der Frage nach dem Ende des Staates Preußen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das bestehende Rechtssystem. Ohne die besonderen Umstände der Beziehung der USA zu uns als Besatzungsmacht, zu betrachten und zu bewerten, wird es wohl kaum gelingen, eine auch nur im Ansatz sinnvolle Antwort zu formulieren. Warum sich hier kein einziger Beitrag damit auseinandersetzt bleibt obsolet.
Warum wohl haben es sich die damaligen Besatzungsmächte nicht nehmen lassen, das Ende des Staates Preußen explizit zu deklarieren. Wie ist ein, auf Befehl der Siegermächte zustande gekommenes, provisorisches GG in diesem Zusammenhang zu bewerten. Zumal, wenn die heutigen “Überwacher”, maßgeblich Einfluss auf die Inhalte des GG und aller damals entstandenen Gesetze genommen haben.
Einen Hinweis auf die Frage der Rechtmäßigkeit bzw. auch eine Erklärung für die “Mitwirkungspflichten” Deutschlands zum technische Gelingen dieser Spionage Aktivitäten beizutragen; Deutschland wurde auf Befehl der USA, am 1.Juli 1947 Mitglied des Vereins “Internationaler Fernmelde Vertrag von Atlantic City”….Die Inhalte sind sind durch das Völkerrecht legitimiert. Mehr Nachhilfe gibt es heute nicht…..
Die Fragestellung als solche beinhaltet eben auch die Frage nach der Souveränität unseres Nachkriegsdeutschlands. Die oft zu lesenden Argumente beziehen sich ausschließlich auf die innerstaatliche Gesetzgebung, z.B. auf die Wirkung von Gesetzes-/Verordnungs Hierarchien. Folge ich dieser Logik, hätten sich tatsächlich alle Regierungen, zumindest bis 1990, des Hochverrats schuldig gemacht, oder?
Recht ist Auslegungssache, so war es und so wird es immer bleiben.
Genau an dieser jetzt hier stattfindenden Diskussion zeigt sich doch wie schwierig eine genaue Beurteilung dieser Sachverhalte ist.
Man könnte trefflich für diverse Standpunkte, Ansätze oder Rechtspositionen die passenden Argumentationen finden.
Die Frage der Legalität der NSA Abhörmaßnahmen streift immer auch die Frage nach der Souveränität unseres Staates.
Die von Prof. Dr. Anne Peters gemachten Aussagen sind, trotz ihrer unbestrittenen fachlichen Kompetenz, für eine eindeutige Bewertung wenig hilfreich. Dabei soll der Staat in seiner Ureigensten Funktion doch vor allem für klare gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen sorgen.
Hier geht es schließlich nicht um eine juristische Bagatellfrage, nein die Persönlichkeitsrechte der Bürger eines Staates gehören zu den elementaren Grundrechten und damit zu den Säulen unseres Rechtsstaats Systems.
English: fundamental ideas of democracy Deutsc...
English: fundamental ideas of democracy Deutsch: Grundgedanken der Demokratie :*Graphics by Jacki :*Ausgabepreis: 40 Pfennig :*First Day of Issue / Erstausgabetag: 13. August 1981 :*Michel-Katalog-Nr: 1105 (Photo credit: Wikipedia)
Beispiele wie der Rechtsstaat eine eindeutige Antwort zu seiner Souveränität vermeidet:
Art.2 Abs.1 Satz 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag) hindert deutsche Gerichte daran, die Rechtmäßigkeit besatzungshoheitlicher Enteignungsmaßnahmen zu überprüfen. Dies gilt auch nach dem Inkrafttreten des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland.
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluß vom 22.7.1993 (2Z BR 70/93), DtZ 1994, 37 ff. (ZaöRV 55 [1995], 893f.)
“…von deutschen Gerichten nicht auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden kann, weil es sich dabei um eine Verwaltungsmaßnahme einer Besatzungsbehörde im Sinne der genannten Bestimmung handelte….”
Sind deutsche Gerichte mit dem “Einigungsvertrag” (Gesetz vom 11.10.1990, BGBl.II, 1317 [1318]) nicht nur völkerrechtlich befugt, sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet, die willkürfreie Anwendung von Besatzungsrecht zu überprüfen?
Nein sagt das Verfassungsgericht und hat dabei folgende Leitsätze etabliert:
  • Art.79 Abs.3 GG verlangt nicht, daß zur Wiedergutmachungvon Enteignungsmaßnahmen einer fremden Staatsgewalt, die sich für den dem Grundgesetz verpflichteten Gesetzgeber als nicht hinnehmbar erweisen, die enteigneten Objekte zurückgegeben werden.
  • Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, daß nach deutschem internationalen Enteignungsrecht die Enteignungsmaßnahmen eines anderen Staates einschließlich entschädigungsloser Konfiskationen, auch wenn diese mit der deutschen Verfassungsordnung unvereinbar sind, grundsätzlich als wirksam angesehen werden, soweit sie Vermögen im Gebiet des fremden Staates betreffen.
  • Art.3 Abs.1 GG gebietet es, daß der Gesetzgeber auch für die nicht rückgängig zu machenden Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von Anlage III Nr.1 des Einigungsvertrages eine Ausgleichsregelung schafft.
Bis zum “Zwei plus vier Vertrag” galten allerdings z.B. Leitsätze wie diese,
hier z. B. festgestellt durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 14.7.1988 (11 TG 1736/85), NJW 1989, 470 (ZaöRV 50 [1990], 138)
  • Die im Bundesgebiet stationierten US-Streitkräfte unterliegen deutscher Hoheitsgewalt nur nach Maßgabe der einschlägigen völkerrechtlichen Verträge. Im übrigen genießen sie kraft Völkergewohnheitsrechts Immunität.
  • Im Hinblick auf diese Immunität können deutsche Bürger Rechtsschutz gegen Maßnahmen dieser Streitkräfte nur indirekt dadurch erlangen, daß sie die zuständigen deutschen Organe um Schutzgewährung ersuchen.
  • Die deutschen Organe genießen in dieser Hinsicht einen weiten Entscheidungsspielraum. Daher müssen die Gerichte sich auf eine Willkürkontrolle beschränken.
Leider haben es unsere verantwortlichen Politiker aber seit Jahrzehnten versäumt, eine eindeutige Rechtslage zu schaffen.
Wer an dieser Stelle jetzt mit dem Argument der internationalen Komplexität kommt, dem muss ich leider entgegnen, gerade das gehört zu den Aufgaben einer Regierung, der Schutz vor äußeren und inneren Gefahren.
Unsere Regierungs-Praktikanten haben sich stattdessen, über Jahrzehnte lieber im Scheinwerferlicht der aktuellen Medien, mit Gesetzes Aktionismus beschäftigt.
Damit haben sie ihren ganz persönlichen Anteil, am immer undurchschaubar werdenden Gesetzes Dschungel.
Wie man es besser macht:
Unsere amerikanischen Freunde sind dafür ein Lehrbeispiel. Als Besatzungsmacht hat man Nachkriegsdeutschland sehr schnell auf allen erdenklichen Ebenen in die eigenen Strategischen Planungen eingebunden. An dieser Stelle geht es nicht ohne etwas Zeitgeschichte.
Als Beispiele seien an dieser Stelle genannt:
  • Konferenz von Potsdam 2. August 1945: Entwaffnung, Entmilitarisierung, Entnazifizierung, demokratische Umgestaltung des Erziehungs- und Gerichtswesens, Wiederaufbau des politischen Lebens und der lokalen Selbstverwaltung nach “demokratischen” Grundsätzen. Übermäßige Konzentration der Wirtschaft sollte vernichtet und “das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf” gelegt werden.
  • Gesetz Nr. 46 des Alliierten Kontrollrates in Deutschland über die Auflösung des Staates Preußen, 25. Februar 1947: Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 13. August 1936 sollen jedoch die alten Verträge seit dem Gesetz vom 30. Januar 1934 nicht mehr rechtsverbindlich sein, weil damals die Länder ihren Charakter als Staaten verloren hätten. Diese Ansicht wird teilweise abgelehnt, weil sie darauf hinausliefe, dass von innerstaatlichen Rechtsgemeinschaften abgeschlossene völkerrechtliche Verträge durch innerstaatliches Staatsrecht einseitig beseitigt werden könnten. Dieser ablehnenden Auffassung schloss sich 1981 das Oberlandesgericht München an, als es den Fortbestand einer konkursrechtlichen Übereinkunft des Königreichs Bayern mit Schweizer Kantonen aus dem Jahre 1834 bejahte. Die Vertragskontinuität über das Jahr 1934 lässt sich jedoch dann erklären, wenn man bereits seit der Fusion der deutschen Staaten 1867/1871 deutscherseits das Reich als Vertragspartner ansähe. Es kann dann ein Untergang der Länder durch die Verreichlichung 1934 angenommen werden. Die Verträge gelten entweder nach 1934 nicht mehr fort, sodass sie auch nicht als Beleg für eine Fortexistenz der Länder herangezogen werden können, oder die Verträge binden das Reich, seitdem die Länder bei der Fusion der deutschen Staaten 1870/71 zum Deutschen Reich in bestimmten Sachgebieten ihre Völkerrechtsunmittelbarkeit verloren haben, so dass auch das Fortgelten der Verträge nicht die Fortexistenz der Länder als Staaten belegen kann. Mit dem Gesetz vom 30. Januar 1934 haben jedenfalls die Länder ihren Charakter als Staaten durch die Beseitigung ihrer Volksvertretungen und die Unterstellung der Landesregierungen unter die Reichsregierung verloren. Durch den damit verbundenen Verlust der Hoheitsrechte waren die Länder zu bloßen Gebietskörperschaften höherer Art des zum Einheitsstaat gewordenen Reiches herabgesunken.
  • Internationaler Fernmeldevertrag 2.Oktober 1947, auf Empfehlung der „Hohen Kommissare“ wurde Nachkriegsdeutschland Mitglied in dieser, damals als Verein organisierten Gruppe von Amerika freundlichen Staaten. Hier wurden die Grundlagen für die westlichen Überwachungs-Bestrebungen gelegt. Gleichzeitig wurden dort enge Verbindungen zur UNO aufgebaut.
  • Die Frankfurter Dokumente vom 1. Juli 1948, in denen wurde den Ministerpräsidenten in den elf Ländern der drei Westzonen, der Auftrag erteilt bis zum 1. September 1948 eine Verfassunggebende Versammlung einzuberufen, die eine demokratische Verfassung ausarbeiten sollte. Das neue Staatsgebilde sollte auch weiterhin einer, allerdings gemilderten, Besatzungsherrschaft unterworfen bleiben und seine künftige Verfassung bestimmte Vorgaben der Westmächte enthalten.
Zuerst einmal gilt es den historischen Kontext dieser Frage zu eruieren. Dazu gehören ohne Zweifel die Beantwortung der Frage nach dem Ende des Staates Preußen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen für das bestehende Rechtssystem. Ohne die besonderen Umstände der Beziehung der USA zu uns als Besatzungsmacht, zu betrachten und zu bewerten, wird es wohl kaum gelingen, eine auch nur im Ansatz sinnvolle Antwort zu formulieren. Warum sich hier kein einziger Beitrag renommierter Juristen damit auseinandersetzt bleibt obsolet.
Warum wohl haben es sich die damaligen Besatzungsmächte nicht nehmen lassen, dass Ende des Staates Preußen explizit zu deklarieren.
Wie ist ein, auf Befehl der Siegermächte zustande gekommenes, provisorisches GG in diesem Zusammenhang zu bewerten. Zumal, wenn die heutigen “Überwacher, maßgeblich Einfluss auf die Inhalte ges GG und aller damals entstandenen Gesetze genommen haben.
Zum Schluss noch ein Hinweis auf die Frage der Rechtmäßigkeit bzw. auch eine Erklärung für die “Mitwirkungspflichten” Deutschlands für das technische Gelingen dieser Spionage Aktivitäten. Deutschland wurde auf Befehl der USA, am 1.Juli 1947 Mitglied des Vereins “Internationaler Fernmelde Vertrag von Atlantic City”….Die Inhalte sind sind durch das Völkerrecht legitimiert. Mehr Nachhilfe gibt es heute nicht…..
Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser »Überleitungsvertrag« mit seinen alliierten Vorschriften infolge des »Zwei-plus-Vier-Vertrages« also aufzuheben. Dazu diente die »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung derBundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«, veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.
Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten – doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:
»3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:
ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8
DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs
SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3 SIEBENTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2 NEUNTER TEIL: Artikel 1
ZEHNTER TEIL: Artikel 4«
Doch damit noch nicht genug:
Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 …« (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, daß die in Ziffer 1 dieser »Vereinbarung« zugestandene Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen »nicht beeinträchtigt«.
Mit welchem Recht spricht man von einer »Suspendierung« des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der hier zitierten »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 … «(siehe oben) festgelegt wird, daß er in seinen grundsätzlichen Bestimmungen fortbesteht?
Nehmen wir als Beispiel aus den oben zitierten Bestimmungen, die in Kraft bleiben, aus dem ERSTEN TEIL den Artikel 2, Absatz 1.
Dieser Artikel des Überleitungsvertrages von 1954 lautet
»Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.
Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.«
Also gelten doch ganz offenbar grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts auch weiterhin!
Denn das heißt doch ganz klar und unzweifelhaft, daß bestimmte bisher im Rahmen des früheren Besatzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen für Deutschland fortgelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind oder nicht. Und das bedeutet, dass sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran auszurichten und zu halten hat.
Aus all diesen Verträgen und Vorgängen ergeben sich so wesentliche Fragen für den völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschlands und Berlins, dass sie dringend einer Klärung bedürfen!
Das »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« (so die offizielle Bezeichnung) ist zum anderen keine Verfassung »der« Bundesrepublik, sondern ein Nachkriegsprovisorium, geschaffen unter der Oberhoheit der ehemaligen Siegerstaaten »für« die BRD.
So fehlen dem GG die Zustimmung des deutschen Volkes und jedwede plebiszitären Elemente.
Über eine, uns im Grundgesetz Artikel 146 zugesicherte, eigene Verfassung zu entscheiden hat uns bisher zumindest kein Gericht oder Parlament verholfen.
Die grundlegende demokratische Forderung »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus« (Artikel 20 (2) GG) erschöpft sich in der Erlaubnis, alle vier bis fünf Jahre zur Wahl gehen zu dürfen, ohne die dann durchgeführte Politik in irgendeiner Weise korrigierend beeinflussen zu können.
Offiziell wird das Argument, die 2+4 Verträge hätten uns endgültig und Vollständig gesichert, gerne verwendet. Daran könnte man beim lesen des “Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990″ seine Zweifel haben.
“…wobei sie [Helmut Kohl] berücksichtigen, dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden”, bleibt unverändert.
Zusammenfassend stelle ich leider fest, dass es keinesfalls eine so Eindeutige Rechtslage gibt. Dafür scheint es nach wie vor auch nicht öffentliche Vereinbarungen zu geben, bzw. diese könnte es geben. Über den Inhalt einer solchen Vereinbarung, kann zum jetzigen Zeitpunkt nur spekuliert werden. Glaubt man dem SPD Urgestein Egon Bahr, so erscheint die Existenz solcher geheimen Vereinbarungen jedoch sehr wahrscheinlich.
Drei Briefe und ein Staatsgeheimnis
Herbst 1969: Bundeskanzler Willy Brandt wird ein Schreiben vorgelegt. Erst weigert er sich, es zu unterzeichnen – dann tut er es doch.
Diese Undurchsichtigkeit lassen leider auch Verschwörungstheorien entstehen, die den Rechten, ewig gestrigen einen Nährboden bieten.
Meine kritischen Ansätze haben vielmehr den Hintergrund sich mit der Möglichkeit auseinander zu setzen, in der ein Zusammenbruch der gegenwärtigen Weltfinanzarchitektur denkbar ist. Kommt dem souveränen Nationalstaat als wirtschaftlicher “Zelle”, als Raum (potenzieller) relativer Stabilität, bzw. Stabilisierung im Chaos der Wirtschaftskrise dann nicht eine überlebenswichtige Rolle zu. Große Nationalstaaten wären als Kristallisationskerne einer danach entstehenden, nachhaltigeren Weltordnung unverzichtbar.
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Montag, 28. Oktober 2013

Überwachung durch die NSA, nur die Spitze des deutsch-amerikanischen (Miß-) Verhältnisses


Worauf gründet sich Deutschlands Reichtum, unser Staatsvermögen? Wo sind die Deutschen Goldreserven?

Ein Thema das vielleicht noch brisanter ist als die Datenüberwachung durch den US Geheimdienst, NSA.
Weis die Bundesregierung wieder nichts und die Bundesbank auch nicht.
Es kommen Zweifel auf warum, die absolute Freundschaft mit den USA, nie infrage gestellt wird.
Was sagen Herr Gauck, Frau Merkel, Herr Schäuble?
Deutschen Goldreserven entsprechen rund 70 %[1] der Währungsreserven der Deutschen Bundesbank. Deutschland steht seit dem Ende der 1960er Jahre[2] mit der Höhe seiner Goldreserven an zweiter Stelle[1] hinter den Vereinigten Staaten.
Der Wert der 3391 Tonnen umfassenden deutschen Goldreserven wurde zum 31. Dezember 2012 mit 137,51 Milliarden Euro beziffert.[3] Bei einer Währungskrise würden die Reserven in Devisen umgewandelt werden, indem die Goldreserven zunächst verpfändet und anschließend verkauft würden.[4] Der Schatz soll das Vertrauen der Bürger ins Geld stärken.

Bestand und Lagerorte

imageVon dem Goldbestand von 3391,3 Tonnen (Stand: März 2013)[5] lagern 1536 Tonnen (~45 Prozent) bei der US-Notenbank Fed in New York. Rund 8000 Tonnen, lagern im Tresor der New Yorker Fed. Von denen gehören allerdings nur sechs Prozent den Amerikanern – der Rest auswärtigen Notenbanken. 450 Tonnen (~13 Prozent) bei der Bank of England in London und 374 Tonnen (11 Prozent) bei der Banque de France in Paris. 1036 Tonnen, ungefähr ein Drittel (~31 Prozent) des Bestandes verwahrt die Bundesbank selbst in den eigenen Tresoren im Inland.[6]
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Die Lagerung bei den Zentralbanken unserer Besatzungsmächte
Die Zentralbanken in London und Paris lehnten den Wunsch, die physischen Goldbestände der Bundesbank in Augenschein zu nehmen, ab.
Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele einen abschlägigen Bescheid: „Leider müssen wir Ihnen nach Rücksprache mit den beiden Notenbanken mitteilen, dass die Bank of England und die Banque de France Besuchern keinen Zutritt zu ihren Tresoren gewähren.“ Die Zentralbanken hätten keine „Sonderbereiche für Besucher“.
Allerdings hatte der französische Notenbank-Chef Christian Noyer im Interview mit der F.A.Z. erst kürzlich versichert: „Unsere Kunden (die Gold bei der Banque de France hinterlegt haben) können sich das ansehen, wann immer sie wollen.“
Das Gold ist in den fünfziger und sechziger Jahren als Bezahlung der hohen deutschen Außenhandelsüberschüsse in den Besitz der Bundesbank gekommen. Frankreich hat unter Präsident Charles de Gaulle 1966 sein Gold mit U-Booten aus New York abgeholt. Der damalige Bundesbank-Präsident Karl Blessing dagegen versicherte 1967 in einem Brief, Deutschland werde sein Gold nicht antasten, solange amerikanische Truppen in Deutschland stationiert seien. „Wir vertrauen unseren Partnern wie der amerikanischen Notenbank“, sagt Bundesbank-Präsident Jens Weidmann 2012. „Unsere Bilanzierung beruht auf Barrenlisten und einer ausdrücklichen Bestätigung der Partnernotenbanken über die Anzahl der bei ihnen für uns verwahrten Feinunzen Gold.“ Mittlerweile konnte man aber auch schon die unterschiedlichsten Begründungen hören, warum die Goldbarren in New York nicht einfach mal stichprobenhaft kontrolliert werden – wie man das im Keller in Frankfurt schließlich auch macht. Mal hieß es, die Barren in New York seien so eng gestapelt, dass dort kein Mensch hindurch käme. Dann hörte man, zu viel Misstrauen gegenüber den Vereinigten Staaten könnte womöglich zu diplomatischen Verwicklungen führen. Auch die hohen Kosten für eine Reise über den großen Teich wurden schon mal vorgeschoben.
Vielleicht ist es einfach unangenehm, darum zu bitten?
Immerhin sind die Sicherheitsvorkehrungen bei der Fed in New York streng. Fast wie in Fort Knox im Bundesstaat Kentucky, wo traditionell ein Großteil der amerikanischen Goldreserven lagert. 4580 Tonnen sollen es in Fort Knox sein, wo die erste amerikanische Infanteriedivision mit 10.000 Soldaten und 300 Panzern das Gold bewacht. Deutlich mehr Gold aber, rund 8000 Tonnen, lagern im Tresor der New Yorker Fed. Von denen gehören allerdings nur sechs Prozent den Amerikanern – der Rest auswärtigen Notenbanken.image
Die Fed ist eine Mischung aus privater und einer Staats Bank und ein Konsortium aus den führenden amerikanischen Banken, wie Goldmann und Sachs, Morgan Stanley und anderen und was von diesen Banken zu halten ist, das wissen wir ja: Sie sind die Hauptverantwortlichen für die anhaltende Finanzkrise.
Der Fed-Tresor liegt 80 Fuß unter der Erde, gebaut in den Fels von Manhattan. Nur mit einem Aufzug kommt man hinunter. Statt einer Tür gibt es einen 90 Tonnen schweren Stahlzylinder, der sich in einem 140 Tonnen schweren Stahlrahmen nur um 90 Grad drehen, aber nicht herausnehmen lässt. Kein einzelner Mitarbeiter kennt die Kombination zum Öffnen; nur gemeinsam können sie den Tresor aufmachen. Und zweimal im Jahr müssen die Mitarbeiter am Schießtraining mit unterschiedlichen Waffengattungen teilnehmen. Die Fed selbst wirbt damit, dass ihre Sicherheitsmaßnahmen so gut seien, dass selten ein Land darum gebeten habe, seine Goldvorräte überprüfen zu dürfen.
Gold-Leasing-Geschäfte werden abgeschlossen zwischen einem Geschäftspartner, der physisches Gold besitzt, und einem, der aus irgendwelchen Gründen eine Verpflichtung hat, Gold zu halten, dies aber nicht physisch tun will. Auch die Bundesbank hat eingeräumt, solche Geschäfte in der Vergangenheit in begrenztem Umfang getätigt zu haben. Im Augenblick soll aber kein Gold verliehen sein. Kritiker der Gold-Lagerung in Amerika hingegen argwöhnen, womöglich sei das deutsche Gold dort auch in irgendeiner Form verliehen – und existiere nur noch auf dem Papier. Sie fühlen sich bestätigt durch die Form der Bilanzierung der Goldvorräte in der Bilanz der Bundesbank. Dort sind nämlich „Gold und Goldforderungen“ in einem gemeinsamen Posten zusammengefasst. Was davon physisches Gold ist, auf das auch ärgste Kritiker in Krisenzeiten vertrauen würden, und was nur Goldforderungen, also letztlich auf Gold lautende Wertpapiere, sind, ist also zumindest nicht mit der Beweiskraft der Bilanz festzustellen.
„Es gibt keine Beweise dafür, dass das Gold nicht da ist, sagt Weinberg, „aber angesichts der Währungskrise des Euro wäre es schön, das genauer zu wissen.“
Nazi-Gold soll nicht mehr dazwischen sein
In der Vergangenheit sind auch schon mal gefälschte Goldbarren aufgetaucht. Nicht nur Notenbanken in Afrika haben sich wohl gelegentlich so etwas andrehen lassen. Auch in China sollen Barren aufgetaucht sein, die mit Wolfram gefüllt waren: einem Stoff, der ein ähnliches spezifisches Gewicht hat wie Gold. Nur durch Aufbohren konnte das bewiesen werden.
Die Franzosen immerhin haben ihr Gold bereits vor vielen Jahren nach Paris heimgeholt. Wie die Deutschen auch hatten sie in den 50er und 60er Jahren große Vorräte in New York angehäuft. Das war eine Folge des damaligen internationalen Währungssystems, des Bretton-Woods-Systems: In diesem System fester Wechselkurse sammelten Länder, die einen großen Überschuss im Außenhandel erwirtschafteten, Währungsreserven in Dollar an, die sie bei der amerikanischen Notenbank in Gold umtauschen konnten. Die Goldvorräte der Bundesbank in Amerika sind somit das „goldene Erbe des Wirtschaftswunders“, wie es ein Notenbanker einmal formuliert hat. Nazi-Gold soll nicht mehr dazwischen sein.
Frankreichs Staatspräsident Charles de Gaulle jedenfalls wollte 1966 sichergehen – und tauschte große Mengen von Dollarreserven in Gold um und ließ das französische Gold von New York nach Paris bringen.
Er sagte, es erscheine ihm unerträglich, dass Frankreichs Gold „dem Zugriff einer fremden Macht preisgegeben sein könnte“.
Deutschlands Verhältnis zu Amerika war damals deutlich enger – die Bundesbank folgte dem Beispiel Frankreichs daher nicht. Veröffentlicht wurde viele Jahre später ein Brief des damaligen Bundesbankpräsidenten Karl Blessing (des Großvaters des heutigen Commerzbank-Chefs), in dem auch ein Zusammenhang mit der Stationierung amerikanischer Truppen in Deutschland hergestellt wurde. Blessing versicherte in diesem als „Blessing-Brief“bekanntgewordenen Schreiben vom 30. März 1967 seinem amerikanischen Kollegen William McChesney Martin, Deutschland werde seine Dollarreserven nicht in Gold umtauschen und heimbringen lassen, solange amerikanische Truppen in Deutschland stationiert seien.
Aus Angst vor einem russischen Überfall
Das deutsche Gold eine Art Faustpfand also? In einem Interview mit dem „Spiegel“ kurz vor seinem Tod stützte Blessing diese These.
Es habe eine unausgesprochene Drohung des amerikanischen Hochkommissars John McCloy gegeben, Amerikas „Boys“ könnten andernfalls aus der Bundesrepublik abgezogen werden.
Später gab es ein anderes Argument, warum die deutschen Goldvorräte lieber nicht in Frankfurt lagern sollten: die Angst vor einem russischen Überfall. Schließlich liegt die Stadt nur 100 Kilometer Luftlinie von jenem Punkt entfernt, der im Kalten Krieg den Namen „Fulda Gap“ trug – eine Stelle an der innerdeutschen Grenze, die sich aufgrund ihrer topographischen Gegebenheiten gut für einen Einmarsch der Truppen des Warschauer Pakts geeignet hätte.
Bis heute hat es eine tatsächliche Überprüfung der Bestände durch Mitarbeiter der Bundesbank nicht gegeben. Die Bestände sollten, nach Aussagen des Bundesbank Chefs, aus den USA und aus Frankreich nach und nach wieder nach Deutschland gebracht werden. Doch glaubt manHedgefonds Manager William Kaye sind die deutschen Goldvorräte aus den USA gar nicht mehr abrufbar.
„Deutschland wird das Gold nie wieder sehen“, sagte William Kaye im Gespräch mit Eric King, dem Gründer des alternativen Finanzportals kingworldnews.com. Demnach hat beispielsweise die Fed regelmäßig Gold an US-Banken wie Goldman Sachs und JP Morgan „verliehen“. Die Fed habe regelmäßig mehrere Tonnen Gold „verliehen“, um den Goldpreis zu drücken, sagte Kaye, der selbst einmal für Goldman Sachs gearbeitet hat. Eine Art Lesing-Vertrag, nur, dass das Gold nicht so zurückkommen wird, wie es die Fed wünscht. Denn die US-Banken verkaufen das Gold an den Markt – sowohl das Fed-Gold als auch das Bundesbank-Gold wechsle so den Besitzer.
Über den Markt wurde das Gold dann Kaye zufolge beispielsweise auf dem Goldmarkt in Hongkong verkauft. „Aber Deutschland wird das Gold nie wieder sehen, weil es sich sicher auf meinem Konto und den Konten unserer Investoren in Hong Kong befindet“, so Kaye. In Hong Kong sei das Gold geschmolzen worden:
„So funktioniert es in der Praxis. Das Fed-Gold, von dem die Amerikaner denken, dass es ihnen gehört, ist verschwunden. Das Gold, von dem die Deutschen gesagt haben, sie werden es in 7 Jahren wieder bekommen, werden sie nie wieder sehen. Weil es nicht mehr existiert (bei der Fed). Ich besitze es. Die Peoples Bank of China besitzt es. Die Reserve Bank of India besitzt es. Die Zentralbank der Russischen Föderation besitzt es. Aber die Menschen in Deutschland (und Amerika) besitzen es nicht.“
In den vergangenen Jahren hat China stetig mehr Gold über Hong Kong importiert: Seit Ende 2011 fast 2.000 Tonnen Gold. Und allein seit Januar 2012 waren es 1.345 Tonnen (hier). William Kaye spricht von inoffiziellen Zahlen zu Chinas physischen Goldbeständen in Dimensionen von 4.000 bis 8.000 Tonnen.
Die folgenden Persönlichkeiten aus Deutschland beurteilen die Lagerung des Goldes als problematisch:
Rolf Baron von Hohenhau, Peter Boehringer, Dr. Bruno Bandulet, Frank Schäffler, Prof. Hans-Olaf Henkel, Prof. Gerd Habermann, Philip Barton, Prof. Hans Bocker, Carlos A. Gebauer, Dr. Michael von Prollius, Oliver Janich, Walter Hachmann, Helmut Weimer, Prof. Ekkehard Wenger, Prof. Wilhelm Hankel
Frei nach dem patriotischen Volks- und Studentenlied von 1820. Das Lied haben übrigens die Mitglieder des Parlamentarischen Rates 1949 in der Original-Fassung gesungen, nachdem sie das Grundgesetz beschlossen hatten.
Ich hab mich ergeben
Mit Gold und mit Pfand,
Dir Land voll Schuld und Geben
Mein teures Euroland!
Denn so verfügt es der 1992 dem GG beigefügte “Europa-Atikel” (Art.23), der uns zur Mitwirkung an der Eintwicklung der Europäischen Union, als Staatsziel (!), verpflichtet.
Fragen:
1. Haben andere Länder auch einen Europa-Artikel in ihrer Verfassung?
2. Kann man uns völkerrechtlich die Souveränität absprechen?
Welche Relevanz hat also heute die Frage noch, wieviel deutsche Souveränität die BRD tatsächlich repräsentiert bzw. wie und/oder in welcher Form das Deutsche Reich als wahrhaft legitimer deutscher Staat wiederhergestellt werden könnte? (Ich meine diese Frage nicht rethorisch/polemisch, sondern durchaus ernsthaft!)
Offensichtlich sind Zweifel an der uns stets versicherten Souveränität durchaus berechtigt, wie das folgende Beispiel zeigt!
Bekanntmachung des Schreibens der Drei Mächte vom 8. Juni 1990 zur Aufhebung ihrer Vorbehalte insbesondere in dem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat
http://www.gesetze-im-internet.de/avorbaschrbek/BJNR010680990.html
Am 08. Juni 1990 teilen die “drei Siegermächte”, Frankreich, Großbritannien und die USA, dem damaligen Bundeskanzler Helmut Kohl folgendes mit:
(Übersetzung)
“Bonn, den 8. Juni 1990
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
wir möchten Ihnen mitteilen, daß die Drei Westmächte im Lichte der jüngsten Entwicklungen in Deutschland und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte ihrer Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten Prüfung unterzogen haben.
Die Vorbehalte der Drei Westmächte in bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und das volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und im Bundesrat, die insbesondere im Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz angesprochen sind, werden hiermit aufgehoben.
Die Haltung der Alliierten, “daß die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden”, bleibt unverändert.
Wir bitten Sie, Herr Bundeskanzler, die Versicherung unserer ausgezeichnetsten Hochachtung zu genehmigen.
Für die Regierung der Französischen Republik
Serge Boidevaix
Für die Regierung des Vereinigten Königreichs
von Großbritannien und Nordirland
Sir Christopher Mallaby
Für die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
Vernon A. Walters
“Der Mensch lebt nicht vom Brot allein”, auch der Deutsche nicht. Es ist unbestreitbar, dass die eingeschränkte Souveränität, die sich in verschärfter politischer Korrektheit, strafbewährter Geschichtsklitterung und einem perpetuierten Büßergestus manifestiert einen würdelosen Zustand darstellt und zu einer Verblödung großer Teile der deutschen Intelligenz geführt hat. Aber das geht, seien wir realistisch, dem größten Teil der Bevölkerung am Allerwertesten vorbei – zumindest, so lange sich die meisten einen Golf oder gar BMW, das wöchentliche Essen beim Thailänder und das Obst vom Bio-Markt leisten können.
Blickt man zurück, so scheint die Frage nach formaler Souveränität der deutschen Nation ein Thema fürs Museum zu sein.
Blickt man jedoch nach vorn, so gewinnt die Frage wirkliche Bedeutung. Allerdings nicht auf Deutschland beschränkt, sondern generell in der Richtung, welche Bedeutung das Konzept des europäischen, völkisch begründeten Nationalstaats hat. Er ist die Antithese zur “New World Order”, zum globalistischen Superstaat (bzw. zu einer Handvoll Superstaaten nach Orwell’schem Zuschnitt) der Finanz- und Konzerneliten, der seit 1945 und beschleunigt nach dem Zusammenbruch des Sowjetreichs offenkundig planmäßig aufgebaut wurde. Im Angesicht der Möglichkeit des Zusammenbruchs der gegenwärtigen Weltfinanzarchitektur kommt dem souveränen Nationalstaat als wirtschaftlicher “Zelle”, als Raum (potenzieller) relativer Stabilität, bzw. Stabilisierung im Chaos der Wirtschaftskrise eine überlebenswichtige Rolle zu. Große Nationalstaaten sind als Kristallisationskerne einer danach entstehenden, nachhaltigeren Weltordnung unverzichtbar.
Ich meine, das ist der eigentliche Kontext, in dem die Frage der deutschen Souveränität – genauso wie die der ehemaligen Kriegsgegnerstaaten – diskutiert werden sollte.